Wirtschaftlichkeitsberechnung: zweckfremde Einnahmen des Vermieters

Im preisgebundenen Wohnungsbau ist die Höhe der Miete nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Grundlage genauer gesetzlicher Vorgaben zu ermitteln. Dabei kann fraglich sein, welche Einkünfte des Vermieters in die Berechnung einfließen. Zu berücksichtigen sind zweifellos

Einnahmen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung der Räume.

Hingegen stellen Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne keine bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigenden Erträge dar, da sie mit dem Zweck der sozialen Wohnraumförderung in keinem ausreichenden Zusammenhang stehen.

Urteil des BGH vom 02.11.2005
VIII ZR 310/04
BGHR 2006, 350
RdW 2006, 254

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps