Riskantes Mietinkasso durch Verwalter - kein Aussonderungsrecht
Veranlasst ein Wohnungseigentümer, dass sein Mieter die laufende Miete auf das Konto des Verwalters der Wohnanlage überweisen soll, geht er ein nicht unerhebliches RisikoDem Wohnungseigentümer und Vermieter steht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen der eingegangenen Mieten kein Aussonderungsrecht zu.
Urteil des BGH vom 24.06.2003
IX ZR 120/02
RdW 2004, 94
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