Riskantes Mietinkasso durch Verwalter - kein Aussonderungsrecht

Veranlasst ein Wohnungseigentümer, dass sein Mieter die laufende Miete auf das Konto des Verwalters der Wohnanlage überweisen soll, geht er ein nicht unerhebliches Risiko ein. Gerät der Verwalter nämlich in Vermögensverfall, sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht weitergeleitete Mieteinnahmen bis auf die vom Insolvenzgericht festgesetzte und meist sehr niedrige Befriedigungsquote verloren.

Dem Wohnungseigentümer und Vermieter steht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen der eingegangenen Mieten kein Aussonderungsrecht zu.

Urteil des BGH vom 24.06.2003
IX ZR 120/02
RdW 2004, 94

 

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