Sebastian Gyßling
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Sebastian Gyßling wurde 1967 in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann er 1996 seine anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei Vogt & Gyßling. Eine Vertretung vor einem Oberlandesgericht ist aufgrund der bestehenden Zulassungen möglich. Zudem korrespondiert er bei Bedarf in Englisch.
Herrn Gyßlings Spezialisierung auf die Bereiche Immobilienrecht (Mietrecht und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht und privates Baurecht) einerseits sowie Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht andererseits führt zu einem breiten Erfahrungsschatz, der seinen Mandanten in Beratung und Prozessvertretung zugute kommt. Nur eine derartige Spezialisierung ermöglicht es heutzutage, das Dickicht der Gesetze zu durchdringen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Gyßling liegt im privaten Baurecht. Dieses behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Unternehmer, zwischen Bauherr und Architekt und Ingenieur oder zwischen Unternehmern. Die Hauptstreitpunkte liegen regelmäßig in Abrechnungsfragen oder in Mängeln des erstellten Bauwerks. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Unternehmer/Handwerker die übliche Vergütung verlangen, deren Höhe oft sehr streitig ist. Auch Fachleute kommen dabei durchaus zu verschiedenen Ergebnissen. Schwierig sind außerdem Preisänderungen infolge von Planänderungen nach Abschluss des Vertrages. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Ob ein Mangel vorliegt, wie er beseitigt werden kann, ob und in welcher Höhe ein Geldanspruch besteht und wie dieser sich zur Zahlung des Werklohnes verhält. Im privaten Baurecht finden Sie in Herr Gyßling einen qualifizierten Ansprechpartner, da er sich durch seine langjährige Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet erhebliches Wissen angeeignet hat.
Eine weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Gyßling auf das Mietrecht gelegt, und zwar sowohl auf das Gewerbemietrecht als auch das Wohnungsmietrecht. Dies bedeutet, dass er Sie bei allen, sich bei Problemstellungen unterstützt, die sich in diesem Bereich auftun, angefangen mit der Ausarbeitung von Verträgen, über Fragestellungen während der Mietzeit (Nebenkosten, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen und Renovierungsaufwendungen) bis hin zur Kündigung. Vermietern steht Herr Gyßling bei der Durchsetzung einer Mietzinsforderung, bei Kündigungen und bei einer Räumungsklage zur Seite, Mietern vor allem bei der Erlangung der Gewährung von Räumungsfristen nach Kündigungen. Durch die Tätigkeit im Mieterverein Fürstenfeldbruck e. V. hat er auch auf diesem Gebiet umfassende Sachkunde und großes Erfahrungswissen gesammelt. Die Zulassung als Fachanwalt im Mietrecht wird Rechtsanwalt Gyßling wahrscheinlich 2006 erhalten.
Überdies hat Herr Gyßling einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im (Individual-)Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gleichermaßen. Dreh- und Angelpunkte dieses Rechtsgebietes sind die Kündigung und die damit verbundenen Folgen. Rechtsanwalt Gyßling berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung; falls sie rechtmäßig ist, zu Abfindungsansprüchen; ob sofort eine neue Arbeit aufgenommen werden kann und zur Formulierung des Arbeitszeugnisses. Aber auch zu Fragen rund um Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Jugendarbeitsrecht, Arbeitszeit, Lohnfortzahlungsanspruch, Urlaub und betriebliche Altersversorgung informiert er Sie umfassend. Arbeitgeber klärt er über die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern auf. Außerdem erstellt und überprüft Herr Gyßling gerne Ihren Arbeitsvertrag.
Vor allem sollten Sie nach dem Zugang einer Kündigung möglichst schnell den Rat von einem Rechtsanwalt einholen, da Sie nur eine Frist von drei Wochen haben, um beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Auch in seinem Interessenschwerpunkt Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) wird Rechtsanwalt Gyßling gerne für Sie tätig. Hier sind Bestimmungen zur Entstehung von Wohnungseigentum, zum Gemeinschaftseigentum, zur Verwaltung und zur Beschlussfassung von besonderer Bedeutung. Wohnungseigentümer berät er über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft, die Rechtsbeziehungen zum Verwalter sowie den Gebrauch von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts wird Herr Gyßling gerne für Sie aktiv. Dies umfasst bei ihm in erster Linie das allgemeine Vertragsrecht. Somit beschäftigt er sich mit Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Tarifvertrag, Leasingvertrag und vielen anderen Verträgen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Gerne berät er Sie auch im Verkehrsunfallrecht und bei der Unfallregulierung.
Bei seiner Arbeit ist ihm wichtig, immer kompetent Rat geben zu können. Aus diesem Grund besucht Rechtsanwalt Gyßling zahlreiche Fortbildungen und Seminare. An seinem Beruf gefällt ihm vor allem die Möglichkeit, Menschen in den verschiedensten Lebenslagen helfen zu können. Hierbei macht es ihm besonders Spaß, bei verzwickten Problemen den passenden Lösungsweg zu finden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Sebastian Gyßling - Kurt-Huber-Ring 8
82256 Fürstenfeldbruck
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8141) 58288
- Telefax
- +49 (8141) 58289
- Homepage
- http://www.vogt-und-kollegen-ffb.de
Außerberufliche Engagements
Seit 1998 hat Herr Gyßling die juristische Beratung der Mitglieder des Mietervereins Fürstenfeldbruck e. V. übernommen. An zwei Tagen in der Woche setzt er sich hier mit Rechtssuchenden zusammen, deren Geld nicht für einen Rechtsanwalt ausreicht, und berät die Hilfebedürftigen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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