Thomas Kubny

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Kubny wurde 1964 in Siegen geboren. Nach dem Abitur und Ableistung des Grundwehrdienstes bei der Bundesmarine studierte er an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Siegen und Hagen. Parallel hierzu war er als wissenschaftliche Hilfskraft am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Siegen tätig. Nachdem er das 2. jur. Staatsexamen 1994 mit Prädikat absolviert hatte, wurde er im selben Jahr als Rechtsanwalt am Amts- und Landgericht Siegen zugelassen. 2003 folgte die Zulassung  beim Oberlandesgericht Hamm.
Bei Bedarf können Sie mit Herrn Kubny in Englisch kommunizieren. An seinem Beruf schätzt der Jurist die Möglichkeit, seinen Mandanten Auswege aus scheinbar verfahrenen Situationen aufzuzeigen und die hierzu erforderlichen Schritte einzuleiten.
Herr Kubny ist verheiratet und hat drei Kinder.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Thomas Kubny bildet das Arbeitsrecht. Diesem Rechtsgebiet kommt gerade bei schwacher Konjunktur sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine immer wichtigere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber als Unternehmer ist darauf angewiesen, seine Mitarbeiter möglichst flexibel einzusetzen. Dies schließt den Wunsch ein, sich ggf. auch wieder schnell und unkompliziert von einem Arbeitnehmer trennen zu können. Für den Arbeitnehmer hingegen steht gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz an erster Stelle. Da Herr Kubny sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer berät und vertritt, ist er in diesem Spannungsfeld „zu Hause“ und daher in der Lage, beide „Seiten“ umfassend und qualifiziert zu betreuen.
Außergerichtlich ist die Tätigkeit im Arbeitsrecht insbesondere vom Entwerfen von Arbeitsverträgen bzw. deren Überprüfen geprägt. In diesem Stadium kommt der Frage der Zulässigkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses eine besondere Bedeutung zu. Außerdem ist zu prüfen, ob ein Tarifvertrag auf das Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet.
Anlass für typische Streitigkeiten im bestehenden Arbeitsverhältnis sind Differenzen wegen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Versetzungen, Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Abmahnungen. Daneben geht es auch immer häufiger um sog. „Mobbing“ und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Am häufigsten wird Herr Kubny jedoch zu Rate gezogen, wenn eine Kündigung im Raum steht oder schon ausgesprochen ist. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, kommt es darauf an, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu kennen, da das höchste deutsche Arbeitsgericht in einer Vielzahl von Entscheidungen festgelegt hat, welchen Anforderungen eine fristlose, betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Kündigung zu ihrer Wirksamkeit genügen muß.
Ist das Arbeitsverhältnis beendet, konzentriert sich die Tätigkeit von Herrn Kubny überwiegend auf Fragen rund um das Arbeitszeugnis und Probleme mit einem möglicherweise bestehenden Wettbewerbsverbot.

Das Mietrecht, ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kubny, ist geprägt davon, dass sich zwei Parteien mit unterschiedlichen, ja manchmal entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen.
Umso wichtiger ist es, dem Mietvertrag besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, können doch hier folgenschwere Fehler gemacht werden. Dies gilt vor allem bei der Gewerberaummiete. Anders als bei der Wohnraummiete geht der Gesetzgeber hier davon aus, dass sich zwei gleich starke Parteien gegenüberstehen, so dass er weitgehend auf Schutzrechte zugunsten des Meters verzichtet. Tatsächlich muß gerade der Mieter einer Gewerbeimmobilie darauf achten, dass seine Interessen im Vertrag gewahrt werden, hängt doch oftmals der Erfolg des in den Räumen betriebenen Unternehmens davon ab, dass der Mieter das Objekt lange zu angemessenen Bedingungen nutzen kann.
Auch die insbesondere bei der Wohnraummiete häufig verwendeten Mietvertragsformulare bergen so manche Gefahr in sich. Abgesehen davon, dass es sowohl vermieter- als auch mieterfreundliche Formulare gibt, lassen die Formulare den Parteien an vielen Stellen die Wahl zwischen mehreren Varianten. Oft sind sich Vermieter und Mieter nicht darüber im Klaren, welche Konsequenzen sich aus der Entscheidung für eine der Varianten ergeben. Herr Kubny berät Sie daher schon fachkundig im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages.

Im bestehenden Mietverhältnis berät und vertritt Rechtsanwalt Kubny Sie insbesondere bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen und wegen Mängeln am Mietobjekt.
Ähnlich wie beim Arbeitsrecht wird es „richtig ernst“, wenn das Mietverhältnis gekündigt werden soll. Möchten Sie als Mieter das Mietverhältnis beenden, interessiert Sie besonders, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen und ob Sie möglicherweise durch Stellung eines Nachmieters frühzeitig aus dem Mietverhältnis herauskommen. Wichtig für Sie ist es außerdem zu wissen, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgeben müssen und wie Sie möglichst schnell eine geleistete Kaution zurückerhalten.
Möchten Sie als Vermieter den Mietvertrag kündigen, prüft Herr Kubny für Sie, ob ein vom Gesetz verlangter Kündigungsgrund vorliegt oder – ausnahmsweise – ein Kündigungsgrund nicht erforderlich ist. Zieht der Mieter freiwillig nicht aus, führt Herr Kubny für Sie einen Räumungsprozeß durch. Verlässt der Mieter die Wohnung in einem desolaten Zustand, unterstützt er Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Last but not least ist Rechtsanwalt Kubny im Rahmen eines weiteren Tätigkeitsschwerpunktes mit dem privaten Baurecht befasst.
Wer träumt nicht von den eigenen vier Wänden, möglichst in einem nach eigenen Wünschen neu errichten Haus. Ist die Zeit dafür gekommen, empfiehlt Herr Kubny Ihnen, die abzuschließenden Verträge mit Bauunternehmen, Handwerker und dem Architekten vor Unterzeichnung gründlich prüfen zu lassen, sonst drohen spätestens bei der Abrechnung oftmals unliebsame Überraschungen in Form von „saftigen“ Nachforderungen für - angeblich  – nicht vom Vertrag umfasste „Zusatzleistungen“. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Abschlagszahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum Baufortschritt stehen, damit Sie dann, falls Ihr Vertragspartner „Pleite geht“, nicht mit leeren Händen dastehen. Bedenken Sie, dass Sie in Ihrem Leben vielleicht keinen zweiten Vertrag mit derart weit reichenden wirtschaftlichen Folgen abschließen werden.
Haben die Bauarbeiten begonnen, hilft Rechtsanwalt Kubny Ihnen, wenn sich schon in dieser Phase Mängel zeigen oder das Bauunternehmen einfach nicht mit den Arbeiten fertig wird und Sie aus Ihrer angemieteten Wohnung ausziehen müssen.
Sind Sie dann eingezogen und fallen Ihnen nach und nach Mängel auf, die Sie bei der Abnahme nicht bemerkt haben, setzt Rechtsanwalt Kubny für Sie Ihre Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüche durch.
Selbstverständlich steht Herr Kubny Ihnen auch bei Fragen und Problemen rund um die Finanzierung Ihres Hauses zur Verfügung. Gleiches gilt, falls Ihr zukünftiger Nachbar mit Ihrem Neubau nicht einverstanden ist.

 


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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