Uwe Sprenger
Fachgebiete/Charakteristika
Uwe Sprenger, 1960 in Siegen-Weidenau geboren, studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Jura. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Siegen, bevor er im Juni 1992 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Ebenfalls im Jahr 1992 erfolgte der Eintritt in die heutige Kanzlei Billich & Sprenger.
Herr Sprenger korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Uwe Sprenger liegt im Ehe - und Familienrecht. Er wurde im Mai 2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erhebliche das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich in diesem Fachgebiet ständig fortbilden, und jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Sprenger innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Anwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, beispielsweise durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Uwe Sprenger - Sohlbacher Str. 35
57078 Siegen Geisweid
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- +49 (271) 40583-0
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- http://www.ra-billich.de
Spezialitäten
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Sprenger stellt das allgemeine Zivilrecht dar. Hier beschäftigt er sich insbesondere mit Problemen aus dem Kaufrecht, ist aber beispielsweise auch im Bereich der Tierhalterhaftung häufig tätig, wobei er in diesen beiden Bereichen regelmäßig als Referent aktiv ist.
Rechtsanwalt Sprenger ist für seine Mandanten auch im Vereinsrecht und Verbandsrecht tätig, wobei er in diesem Bereich aufgrund seiner langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Großverein einen reichen Erfahrungsschatz aufweisen kann. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung von Vorständen und Mitgliedern von Vereinen. Auch bei der Gründung von Verein oder Verband steht er helfend zur Seite, was die Hilfestellung bei den erforderlichen Behördenwegen, den Entwurf einer Satzung, die Gründungsversammlung und die Umsetzung durch Anmeldung zum Vereinsregister beinhaltet. Selbstverständlich zählen hierzu auch gerichtliche Leistungen bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Einen Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Sprengers bildet ferner das Erbrecht. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringenden Erbschaftssteuer nehmen. Das Spannende, aber auch zugleich Anspruchsvolle am Erbrecht sind daher die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge. Stellen Sie frühzeitig die Weichen und lassen Sie sich durch Rechtsanwalt Uwe Sprenger rechtzeitig beraten. Inhalt und Form eines Testaments sowie die Hinterlegung sollten klar geregelt sein, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl oder Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Denn auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Im Strafrecht übernimmt Herr Sprenger auch Pflichtverteidigungen.
Im Übrigen übernimmt Rechtsanwalt Sprenger Mandate aus dem Verkehrsrecht, das die Beratung und Vertretung im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und im Verkehrsstrafrecht beinhaltet.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb seiner Kanzleitätigkeit engagiert sich Herr Sprenger als Obmann für das Rechtswesen für den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund, dem 67 Mitgliedsvereine mit bundesweit über 650.000 Mitgliedern angehören.
Er ist ferner schon seit über 30 Jahren im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. aktiv, und hat in diesem rund 80.000 Mitglieder starken Verein über viele Jahre hinweg das Amt eines Vereinsgerichtsvorsitzenden ausgeübt Da dieser Verein der Weltunion der Vereine für Deutsche Schäferhunde mit weltweit rund 70 Mitgliedsvereinen und ca. einer halben Million Mitgliedern angehört, konnten durch diese Aktivität auch eine Reihe von, internationalen Erfahrungen gemacht werden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


