Durch Hagelsturm zerstörte Plastik im Garten ist nicht über Hausratsversicherung versichert

Wird durch einen Hagelsturm eine auf einer Terrasse abgestellte Plastik beschädigt, muss die für die Wohnung bzw. das Haus abgeschlossene Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen. Die Terrasse gehört versicherungsrechtlich nicht zur Wohnung. Ausnahmen bestehen in der Regel nur für Rundfunk- und Fernsehantennen sowie für Markisen, die meist ausdrücklich mitversichert sind. Urteil des AG München vom 17.11.2006 251 C 19971/06

 

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