Wolfgang H. Müller

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Wolfgang H. Müller war mehrere Jahre lang Mitglied in einer Sozietät und praktiziert seit zwei Jahren als Einzelanwalt in der 1993 gegründeten Kanzlei.
Diese befindet sich in der Fußgängerzone der Augsburger Innenstadt von der Karlsstraße ausgehend auf der linken Seite direkt an der Attinger-Passage.

Das Büro ist normaler Weise täglich von 8.30-18.30Uhr telefonisch erreichbar; vorübergehend beschränken sich die Öffnungszeiten der Kanzlei auf 8.30-12.30Uhr.
Terminvereinbarungen nimmt entweder die Sekretärin Frau Schäffler oder Rechtsanwalt Müller persönlich entgegen.

Weiterhin ist eine Homepage der Kanzlei im Aufbau, die zukünftig unter der Internetadresse www.ra-wolfgang-h-mueller.de zu erreichen sein wird.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht nimmt Mandate der Arbeitgeber- sowie der Arbeitnehmerseite entgegen und vertritt auch gerne auf anderen Rechtsgebieten Mandanten.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Wolfgang H. Müller
Dr.-Nick-Str. 39
86157 Augsburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (821) 9076457
Telefax
+49 (821) 9076462
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzleimueller.eu


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Müller wurde 1961 in Landsberg am Lech geboren und kam schon als junger Mensch nach Augsburg, wo er seitdem lebt und auch studiert hat. Sein Referendariat absolvierte Herr Müller, dessen Studienschwerpunkt im Wirtschaftsrecht lag, bei der Stadt Augsburg im Bereich Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht und Finanzrecht.

Rechtsanwalt Müller ist an sämtlichen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt, was es ihm problemlos ermöglicht etwaige Fälle in Berufung bundesweit zu vertreten.
Zusätzlich hierzu besitzt er auch eine Zulassung für die Oberlandesgerichte in Bayern.

Herr Müller hat zudem Grundkenntnisse in Englisch.

An seinem Beruf faszinieren den Rechtsanwalt der Kontakt mit unterschiedlichen Menschen und die Unterstützung, die er seinen Mandanten bei rechtlichen Problemen und Fragestellungen bieten kann. Jedoch zeigt er auch politisches Engagement, indem er beispielsweise für die freien Wähler als Bürgermeisterkandidat aufgetreten ist. Zudem hat er gute Kontakte zu Richtern, Anwälten und Vertretern der freien Wirtschaft, die er immer wieder gut für seine Mandanten nutzen kann.

Den Großteil aller Fälle bearbeitet der Fachanwalt des Arbeitsrechts auf seinem Spezialgebiet hierunter fallen Kündigungen, Mobbing, Krankheit, Unfall, Arbeitszeitverteilung, Teilzeit, Beziehung, Urlaub, Kinder.
Der restliche Anteil erstreckt sich auf das allgemeine Zivilrecht, das Familienrecht (Scheidung, Sorgerecht, Scheidungsfolgen, Kindschaftsrecht), das Erbrecht (Testament, freie Vermögensverfügung, rechtliche Vermögensverfügung) und gelegentlich für bestehende Mandate auch das Strafrecht (Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht).

Für den Titel des Fachanwalts musste sich Rechtsanwalt Müller zusätzlich fortbilden und gewisse Praxis-Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsrechts nachweisen, aus diesem Grund heraus war er eine zeitlang für den Deutschen Gewerkschaftsbund tätig.

Als eine besondere juristische Stärke sieht Rechtsanwalt Müller seine Objektivität und Ehrlichkeit im Umgang mit Mandanten.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Müller doziert zusätzlich zu seiner Kanzlei noch an privaten Einrichtungen im Tätigkeitsfeld des Arbeitsrechts; d.h. er klärt Menschen, die an beruflichen Umschulungen teilnehmen, über die rechtlichen Grundlagen ihrer Berufe auf.

Durch die wirtschaftsrechtliche Spezialisierung in seinem Studium hat Herr Müller ein fundiertes Wissen über betriebliche Produktionsabläufe. Da er sich aber auch für technische Details jeglicher Art interessiert, kann er  mit Leichtigkeit die Zusammenhänge der unterschiedlichen Funktionsweisen von Maschinen erschließen.

In seiner Freizeit betätigt Herr Müller sich gerne sportlich unter anderem fährt er Ski, spielt Tennis oder Squash, ist aber genauso ein Freund von Büchern.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de