Klaus-Dieter Büttgen
Kurzprofil
Die Kanzlei Büttgen wurde im Jahre 1998 von Klaus-Dieter Büttgen in Kerpen gegründet.
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Büttgen ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, im Kölner Anwaltsverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht.
Die Kanzlei befindet sich im Zentrum von Kerpen, in unmittelbarer Nähe zum Stiftsplatz und zur Martinskirche. Aufgrund der günstigen Lage zu der nur wenige Gehminuten entfernt liegenden Bushaltestelle “Stiftsplatz/Kerpen Mitte” (Linien 922 und 976) bestehen gute Verkehrsanbindungen über den öffentlichen Personennahverkehr. Sollten sie mit dem eigenen PKW anreisen, stehen Ihnen öffentliche, kostenfreie Parkmöglichkeiten in der anliegenden Kirchstraße und am Stiftsplatz zur Verfügung.
Die Kanzlei ist an den Werktagen stets von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Beratungstermine erfolgen dann nach Vereinbarung.
Des Weiteren bestehen seitens der Kanzlei Büttgen Kontakte zu einer Rechtsanwaltskanzlei in Brüssel/Belgien für internationale Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Klaus-Dieter Büttgen
- Stiftsstraße 13 - 15
50171 Kerpen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2237) 922785
- Telefax
- +49 (2237) 922787

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-buettgen.de
Fachgebiete/Charakteristika
Klaus-Dieter Büttgen wurde 1969 in Kerpen-Buir geboren und studierte von 1990 bis 1994 Rechtswissenschaften an der Universität in Köln. Sein Referendariat leistete er ebenfalls in Köln ab, in dessen Verlauf war er am Amtsgericht in Bergheim in der Zivil- und Strafkammer, in der Gemeindeverwaltung in Elsdorf, in der Bezirksregierung in Köln sowie in der Kanzlei Gebauer tätig. Herr Büttgen, der seine Zulassung zum Rechtsanwalt 1998 erhielt und im gleichen Jahr seine Kanzlei in Kerpen eröffnete, besitzt Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Büttgen bearbeitet Mandate aus dem Mietrecht, Familienrecht, Inkasso sowie Verkehrsrecht und hat beim Letztgenannten seinen Schwerpunkt auf die Schadensregulierung gelegt. Des Weiteren liegen seine Interessenschwerpunkte auf dem privaten Baurecht und dem Wohnungseigentumsrecht.
Sowohl Mieter als auch Vermieter werden von ihm im Mietrecht vertreten und beraten. Ursachen für Rechtstreitigkeiten derartige Auseinadersetzungen sind im Allgemeinen Themen wie Kündigung, Kündigungsschutz, Mängelanspruch, Räumungsklage, Mietminderung, Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung. Aber auch störendes Mieterverhalten (zum Beispiel Lärmbelästigung), welches andere Mieter oder der Vermieter bemängeln, wird im Mietrecht geregelt.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts liegt im Familienrecht, in welchem Scheidung und Trennung sowie die angrenzenden Rechtsfragen geklärt werden. Hierzu zählen, neben Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, auch Umgangsrecht, Sorgerecht und Versorgungsausgleich. Da erbrechtliche Angelegenheiten ebenfalls unter das Gebiet des Familienrechts fallen, übernimmt Rechtsanwalt Klaus-Dieter Büttgen auch die Gestaltung und Formulierung von Testament, Erbvertrag und letztwilliger Verfügung.
Im Verkehrsrecht, welches sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammensetzt, hat Klaus-Dieter Büttgen einen Schwerpunkt besonders auf die Schadensregulierung gelegt. So werden von ihm im Zivilrecht die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen geregelt, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenen Personenschäden oder Verdienstausfall. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen – hierzu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße – werden von Rechtsanwalt Büttgen ebenfalls bearbeitet.
Das Verkehrsstrafrecht tritt dagegen in Kraft, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen, wie es zum Beispiel bei Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer der Fall ist, und die dann als Strafsache gelten. Die Klienten werden von Rechtsanwalt Klaus-Dieter Büttgen gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.
Ein besonderer Interessenschwerpunkt von Herrn Büttgen liegt im privaten Baurecht, welches herangezogen wird bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen – hierzu zählen die Baufirmen und Architekten. Entstehen Mängel während einer Bauausführung, so werden über das private Baurecht die Ursache und die Verantwortlichkeit sowie die Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen geklärt. Des Weiteren fällt unter das Baurecht das Zahlungsinkasso, also die Einziehung von Geldforderungen.
Das Inkasso allgemein zählt ebenfalls zum Arbeitsfeld der Kanzlei Büttgen, wobei hier nicht nur die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen von entscheidender Bedeutung ist, sondern vielmehr die Realisierung der Forderungen. Offene Forderungen werden von Rechtsanwalt Klaus-Dieter Büttgen mit Nachdruck beigetrieben. In diesem Rahmen ist er für die Titulierung des Anspruchs und die Durchsetzung der titulierten Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung zuständig.
Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich der Anwalt mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, zwischen Eigentümern und Hausverwaltung sowie zwischen Mietern und Vermietern. Im Falle von Baumängeln oder Schäden am Haus wird über das Wohnungseigentumsrecht zum Beispiel geklärt, ob das Gesamteigentum betroffen ist, somit also alle Wohnparteien, oder ob sich der Schaden lediglich auf eine Wohneinheit beschränkt und somit die Kosten der Instandsetzung vom Besitzer alleine aufgebracht werden müssen. Des Weiteren regelt das Wohnungseigentumsrecht Fragen zu Hausgeldabrechnungen und Beschlussanfechtungen.
Außerberufliche Engagements
Klaus-Dieter Büttgen ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit 1999 Mitglied und Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Kerpen. Darüber hinaus ist er ein langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Er sieht als besondere Stärke seiner Kanzleiarbeit die direkte Beratung der Mandanten sowie die zügige Findung von Lösungen ihrer Rechtsprobleme. Er schätzt an seinem Beruf besonders den Kontakt zu den Menschen und die Vielfalt der Rechtsfälle, die es zu klären gilt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


