Anette Peteranderl

Fachgebiete/Charakteristika

Annette Peterandel, 1967 in Saarbrücken geboren, studierte von 1987 bis 1996 Jura an den Universitäten in Saarbrücken, Konstanz und Freiburg im Breisgau. Im Rahmen des Studiums verbrachte sie zusätzlich ein Semester an der Universität von Maasstrich in Holland. Ihren Referendarsdienst leistete sie an den Landgerichten in Baden-Baden und Freiburg ab. Nachdem sie 1999 ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhalten hatte, trat sie der Kanzlei Platzek, Mass&Kollegen bei. Rechtsanwältin Annette Peterandel ist seit 2002 dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Sie beherrscht die französische Sprache fließend und besitzt darüber hinaus sowohl Grundkenntnisse der niederländischen Sprache, als auch gute Kenntnisse im Englischen.

In der Kanzlei Platzek, Mass & Kollegen bearbeitet Rechtsanwältin Annette Peterandel  in erster Linie Mandate aus dem Familienrecht. Aber auch das Allgemeine Zivilrecht zählt zu ihrem Arbeitsgebiet, wobei sie sich hier vor allem mit Belangen, die mit dem Erbrecht im Zusammenhang stehen befasst.
 
Im Familienrecht ist Annette Peterandel als „Fachanwältin für Familienrecht“ darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung bzw. Trennung kommt. Hierbei werden auch die angrenzenden Rechtsfragen, wie Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Umgangsrecht und elterliche Sorge von der Anwältin geregelt. Da diese Thematik auch mit steuerrechtlichen Aspekten einhergeht, wird das Steuerrecht ebenfalls hinzugezogen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.  Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit von Annette Peterandel liegt beim Allgemeinen Zivilrecht, mit welchem sie die Gebiete Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung abdeckt. In diesem Zusammenhang ist auch das Erbrecht zu nennen, welches die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regelt. Rechtsanwältin Annette Peterandel ist somit Ansprechpartnerin, wenn es um die Gestaltung von Testamenten geht, aber auch um Auseinandersetzungen von Erbgemeinschaften. Neben ihrer beratenden Tätigkeit, übernimmt sie auch die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten.

Rechtsanwältin Annette Peterandel schätzt an ihrem Beruf besonders den Kontakt mit den Menschen, sowie die Möglichkeit, zusammen mit den Mandanten eine Problemlösung zu finden und sich hierfür auch die Zeit nehmen zu können. Sie sieht als persönliche Stärken, ihre Flexibilität und ihr Engagement sich für die Mandanten einzusetzen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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Außerberufliche Engagements

Annette Peterandel ist als stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbunds der Regionalgruppe Saarland tätig. Darüber hinaus ist sie Mitglied im BPW (Business Professional Woman), einer Vereinigung von berufstätigen Frauen.

Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Saarbrücker Anwaltsverein (SAV)
- Deutscher Juristinnenbund (DJB)