Michael A. Perger

Rechtsanwalt und Notar

Kurzprofil

Die Kanzlei, die heute in der Grafenstraße 51 ansässig ist, wurde bereits vor dem Krieg gegründet und wird seit 1980 in dritter Generation von Herrn Rechtsanwalt und Notar Michael A. Perger geführt.

Sie erreichen die Kanzlei in den Bürozeiten von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, am Freitag bis 17.00 Uhr; am Mittwochnachmittag ist das Büro geschlossen. Nach individueller Vereinbarung sind selbstverständlich auch Termine außerhalb der Bürozeiten möglich. Gern berät Sie der Anwalt und Notar bei Bedarf auch zu Hause oder in Ihrer Firma; bitte weisen Sie das Sekretariat darauf hin, wenn Sie diese Beratungsmöglichkeit nutzen möchten.

Die Kanzlei ist gut mit dem Bus zu erreichen. Möchten Sie mit dem Auto kommen, stehen auf dem Hof des Eckgrundstücks (Einfahrt über die Rumbecker Str. 7, neben dem
China-Restaurant) ausreichend Parkplätze zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael A. Perger
Grafenstr. 51
59821 Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
0 29 31 - 1 09 90
Telefax
0 29 31 / 36 47
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Michael A. Perger wurde 1944 in Köln geboren. Nach Studien in Köln, Freiburg und Münster und dem zweiten Staatsexamen in Düsseldorf stieg er 1975 als Anwalt in die damalige Praxis Kamender ein, die er 1980 übernahm.

Seit 1983 ist der Anwalt auch als Notar tätig. Er ist am Amts- und Landgericht Arnsberg zugelassen sowie am Oberlandesgericht Hamm.

Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Verkehrsrecht, das Erbrecht und das Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht. Als ausgebildeter Mediator (Deutscher Anwaltsverein) ist er in allen von ihm bearbeiteten Rechtfragen, bei denen dies möglich und sinnvoll erscheint, vorrangig um eine friedliche Streitbeilegung zwischen den Parteien bemüht.

Im Bereich des Verkehrsrechts umfasst seine Tätigkeit die Vertretung in Bußgeldverfahren (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes, Führerscheinentzug), ferner die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld) nach einem Verkehrsunfall.

Der Rechtsanwalt berät Sie außerdem bei Fragen rund um das Grundstücks- und Wohnungseigentum. Hierunter fallen sämtliche Probleme, die bei der Auslegung oder Abdeckung von Kaufverträgen auftreten können. Jedoch zählt zu seinen Aufgaben auch die Klärung rechtlicher Fragen, die im Rahmen von Miteigentum – beispielsweise einem Wohnhaus – entstehen können. Etwa, wenn ein Wohnungseigentümer das gemeinsame Haus baulich verändern möchte. In solchen Fällen ist die Fähigkeit des ausgebildeten Mediators von großem Nutzen, Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft friedlich beizulegen, denn mitunter leben die streitenden Parteien danach noch jahrelang unter einem Dach.

Im Erbrecht unterstützt Sie Herr Perger als Anwalt etwa bei Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft wegen der Auslegung einer unklaren Testamentsregelung oder er macht Pflichtteilsansprüche eines übergangenen Ehegatten oder Kindes gegen den Erben geltend. In diesen Verfahren haben Sie in Herrn Perger einen besonders kompetenten Vertreter Ihrer Interessen, weil er aufgrund seiner notariellen Tätigkeit auch die Interessenlage der anderen Seite, die des Erblassers, gut kennt.

Als wichtige notarielle Aufgabengebiete sind die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundschulden (Hypotheken) sowie von Testamenten zu nennen. Wenn Immobilien vererbt werden sollen, ist die Beratung und Erarbeitung eines notariellen Testaments häufig preisgünstiger als die Beratung durch einen Anwalt. Denn bei einem notariellen Testament entfällt nach der Grundbuchordnung im Erbfall die Notwendigkeit für die Erben, einen Erbschein zu beantragen.

Ein Testament muss zudem auch nicht handschriftlich errichtet werden. Gerade, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen Mühe bereitet, einen umfangreichen Text selbst zu verfassen, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Aufrund seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit in einem überkonfessionellen Hospiz haben Sie in Herrn Perger einen einfühlsamen und umsichtigen Partner an Ihrer Seite, der sich viel Zeit für Sie nimmt und mit Ihnen ausführlich die Vor- und Nachteile einer getroffenen Regelung bespricht.

Herr Perger steht Ihnen als Mediator natürlich auch bei arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Durch die Verbindung seiner Tätigkeit als Mediator mit den täglichen Aufgaben eines Anwalts und Notars geht Rechtsanwalt Perger mit seinem besonderen Einfühlungsvermögen Probleme an, die auf den ersten Blick unlösbar erscheinen, und vermittelt mit viel Fingerspitzengefühl zwischen den zerstrittenen Parteien. Gleichzeitig ist er jedoch auch ein äußerst durchsetzungsfähiger Partner bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht oder im außergerichtlichen Bereich.

An die eigene Fortbildung stellt der Anwalt und Notar selbst höchste Ansprüche. Regelmäßig nimmt er daher an Seminaren und Weiterbildungen teil.

In seiner Freizeit entspannt sich der ausgebildete Qigong-Lehrer gern beim traditionellen Bogenschießen, einer aus Asien stammenden Form der Meditation, oder beim gemeinsamen Tourenradfahren mit Freunden in Deutschland oder im europäischen Ausland.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de