Andrea Sandmeier

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei auf den Gebieten privates Baurecht, Architektenrecht- und Ingenieurrecht sowie Immobilienrecht tätig. Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Grundstücksrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Nachbarrecht (NachbarG NW) und öffentliche Baurecht (BauGB, BauO NW etc.). Die Kanzlei bietet damit kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen “rund um die Immobilie”. Bei Errichtung, Neubau, Aus- und Umbau, Sanierung, Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht sie mit Rat und Tat zur Seite. Gerne hilft sie Ihnen aber auch in allen anderen Rechtsgebieten weiter. Betreuung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme notarieller Leistungen runden das Leistungsangebot der Kanzlei ab.

Die Kanzlei ist mit modernster Technologie ausgestattet, so dass Leistungen effektiv und schnell erbracht werden können. Der Zugriff auf Datenbanken im Rahmen der rechtlichen Tätigkeit ist selbstverständlich.

Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatpersonen, Handwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Die Kanzlei ist grundsätzlich von montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr erreichbar. Termine vereinbart Frau Sandmeier persönlich. Für sie ist  wichtig, dass ihre Mandanten sie immer persönlich sprechen können. Rechtsanwältin Sandmeier besucht ihre Mandanten auf Anfrage auch gerne vor Ort.

Die Kanzlei befindet sich in einem Wohngebiet im Norden von Köln in unmittelbarer Nähe zur Anbindung an die Autobahn A57 bzw. erreichbar über das Autobahnkreuz Köln-Nord (A1/A57). Sie erreichen die Kanzlei  problemlos mit dem eigenen Fahrzeug. Darüber hinaus besteht auch eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn Linie S11), deren Haltestelle „Volkhovener Weg“ (Entfernung HBF Köln 14 Fahrminuten) nur rund zwölf Gehminuten von der Kanzlei entfernt ist.

In der Kanzlei von Rechtsanwältin Sandmeier wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist “Chefsache”. Frau Sandmeier kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Sie nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert bis zum Erfassen komplexer technischer Abläufe, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge sowie das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige  und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt Rechtsanwältin Sandmeier Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können. In diesem Zusammenhang sieht es Rechtsanwältin Sandmeier als Selbstverständlichkeit an, auch über Gebühren und Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das  Gerichtskostengesetz (GKG) restlos aufzuklären und auch in diesem Bereich stets für Transparenz zu sorgen als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Mandant.

Als besonderen Rat gibt Rechtsanwältin Sandmeier den Hinweis, nicht erst im Streitfall, sondern streitvermeidend und rechtswahrend schon vorab einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, z. B. vor einer Vertragsunterzeichnung, auch wenn eine notarielle Beurkundung ansteht oder bereits erfolgt ist. Nur der Rechtsanwalt ist sachlich und fachlich in der Lage, gezielt und ausschließlich die Interessen des Mandanten wirksam wahrzunehmen und gegebene rechtliche Möglichkeiten effektiv einzusetzen - unter Ausschluss jeglicher Interessenkollision.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Andrea Sandmeier
Barrensteinerstr. 5
50767 Köln Chorweiler
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (221) 7904731
Telefax
+49 (221) 7904880
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.sandmeier.mynetcologne.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Andrea Sandmeier wurde 1965 in Köln geboren und absolvierte das Studium der  Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Ihren Referendardienst leistete sie bei dem Oberlandesgericht Köln. Nach Absolvierung des zweiten Staatsexamens erwarb sie 1993 die Zulassung zur Anwaltschaft beim Amts- und Landgericht und ist seitdem als Rechtsanwältin tätig. Von 1993 bis 2003 war sie als Rechtsanwältin in einer Kölner Kanzlei mit zivil- und wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung angestellt und für diese an Standorten in Köln, Berlin und Leipzig tätig. Sie besitzt zudem seit 1998 die Zulassung zum Oberlandesgericht Köln und ist somit bundesweit an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Dies gilt auch für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte in erster und zweiter Instanz.

Seit 2003 ist sie als selbstständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in Köln tätig und nimmt regelmäßig Notarvertretungen wahr.

Rechtsanwältin Andrea Sandmeier besucht regelmäßig Seminare und Fortbildungen, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zu sein.

Seit dem 13.12.2006 ist Frau Rechtsanwältin Sandmeier berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

Privates Baurecht

Einen Schwerpunkt hat Frau Sandmeier auf das private Baurecht gelegt.

Ihre Tätigkeit umfasst Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen (BGB, Kaufvertrag, Werkvertrag, VOB/B, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Subunternehmervertrag, Vergabe, Leistungsverzeichnis/ LV, Leistungsprogramm, Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen etc.) und die umfassende baugleitende Betreuung (Nachtragsverhandlung, Nachtrag, Vergütung, Mängelanzeige, Mangel, Baumangel, Behinderungsanzeige, Behinderung, Fristsetzung, Begehung, Dokumentation,  Bautagebuch, Abnahme, Abnahmeprotokoll, Vorbehalt, Einbehalt, Sicherheit am Bau etc.).

Des weiteren vertritt Frau Sandmeier Sie als Auftraggeber bei der Durchsetzung oder als Auftragnehmer bei der Abwehr von Mängelansprüchen, Schadensersatzansprüchen  und sonstigen Ansprüchen aus Kaufvertrag, Werkvertrag und insbesondere Bauvertrag, Bauträgervertrag (Nachbesserung, Ersatzvornahme, Ersatzvornahmekosten, Kostenerstattung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsstrafe, Zurückbehaltungsrecht, Verjährung etc.), die sich aus Verträgen mit einem Handwerker, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Architekt, Statiker, Planer  oder anderem Sonderfachmann ergeben. Mängel können sich ergeben aus Verstößen gegen vertragliche Abreden, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik oder aber gegen einschlägige DIN-Vorschriften, ENEV usw..

Auch über die in Rechnung gestellte Vergütung oder das Honorar kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten (Einheitspreis, Pauschalpreis, Festpreis, Stundenlohn, Nachtrag, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Fälligkeit,  Verjährung, etc.). Auch die Insolvenz während des Bauverfahrens, die vorzeitige Kündigung eines Bauvertrages, der Umgang mit Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft, Verlangen nach und Verwertung der Sicherheit, § 17 VOB/B, Bauhandwerkersicherungshypothek) schaffen besondere Probleme, welche bewältigt werden müssen.

In all diesen Bereichen steht Ihnen Frau Sandmeier mit Rat und Tat zur Seite (außergerichtliche Beratung und Vertretung, einstweiliger Rechtsschutz, einstweilige Verfügung, Mahnbescheid, Mahnverfahren, Klage, Klageverfahren, Selbstständiges Beweisverfahren , Schiedsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, Insolvenzverfahren, Berufung, Beschwerde, Widerspruch, Einspruch etc.).

Zur Abrundung vertritt Sie Rechtsanwältin Sandmeier auch auf den angrenzenden Gebieten des öffentlichen Baurechts (Baugenehmigung, Bauanzeige, Nutzungsuntersagung, Stilllegungsanordnung, Abrissverfügung, Ordnungswidrigkeit, Erschließung etc.), z.B. zur Begleitung von und Vertretung in Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsverfahren.

Architektenrecht

Einen weiteren Schwerpunkt stellen das Architektenrecht und das Ingenieurrecht dar. Hier berät und vertritt Frau Sandmeier Architekten, Ingenieure sowie Bauherren. Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst die Vertragsgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Honorarfragen (HOAI) sowie Mängelansprüche und Haftungsfragen.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist unter anderem der Umfang der geschuldeten Leistungen zu regeln. Weiter sind hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (HOAI) zulässige Preisvereinbarungen zu treffen. Schließlich ist zu regeln, in welchem Umfang der Bauherr dem Architekten oder Ingenieur Vollmacht erteilen will, um z.B. Anordnungen auf der Baustelle zu treffen, Zusatzleistungen zu vergeben, die Abnahme zu erteilen etc..

In bezug auf das Honorar entsteht zwischen den Parteien häufig Streit über die Frage, ob die Forderung des Architekten oder Ingenieurs der Höhe nach begründet ist (sind Mindestsatz, Mittelsatz oder Höchstsatz berechtigt, welche Honorarzone ist einschlägig, welche Leistungsphasen wurden erbracht, ist ein Umbauzuschlag berechtigt, wie sind Nebenkosten abzurechnen, liegen besondere Leistungen vor, welche zusätzlich zu vergüten sind etc.) und ob die Rechnung den strengen Vorgaben der HOAI entspricht, d.h. insbesondere die notwendige Kostenermittlung zur Bezifferung der sog. anrechenbaren Kosten, nach welchen sich das Honorar bestimmt, vorliegt (Kostenberechung, Kostenschätzung, Kostenanschlag, Kostenberechnung, § 10 HOAI). Das Tätigkeitsfeld umfasst aber auch Honorarfragen wie z.B. Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung sowie die Gültigkeit von Honorarvereinbarungen, Bindung des Architekten und Ingenieurs an die Schlussrechnung etc.. Häufig ist aber schon grundsätzlich streitig, ob ein vergütungspflichtiger Auftrag überhaupt wurde.

Ein wesentlicher Punkt des Architekten- und Ingenieurrechts ist schließlich das Haftungsrecht. Häufig macht der Bauherr gegenüber dem haftpflichtversicherten Architekten Schadensersatzansprüche geltend. Derartige Schadensersatzansprüche bestehen nicht erst dann, wenn sich ein Mangel der Architektenleistung bereits im Bauwerk realisiert hat. Streitpunkte sind hier insbesondere Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Fehler in der Bauüberwachung (Überwachungsmängel, Koordinierungsmängel), Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.

Immobilienrecht

Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Daher liegt eine zusätzliche Stärke von Rechtsanwältin Sandmeier im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrecht, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast) Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass Rechtsanwältin Sandmeier regelmäßig Notarvertretungen wahrnimmt und ihr damit auch die Sicht- und Arbeitsweise eines Notars bestens bekannt ist. Auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt ist ihr deshalb vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung etc.).

Miet- und Pachtrecht

In ihrem Interessenschwerpunkt Miet- und Pachtrecht ist Frau Sandmeier unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr von Räumungsklagen. Ferner gehören zu ihrem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr  von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel,  Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/ Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Wohnungseigentumsrecht/ Nachbarschaftsrecht

Weiterer Interessenschwerpunkt sind das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), abgerundet durch die Tätigkeit im Nachbarschaftsrecht.

Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung,  Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht,  baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/ Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetz (WEG). An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass für das WEG eine umfassende gesetzliche Reformierung ansteht, welche erhebliche Änderungen für die Praxis mit sich bringen wird und damit nicht unerheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.

Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG NW) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung etc.) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen.

Darüber hinaus bietet Rechtsanwältin Sandmeier kompetente Beratung und Vertretung in allen anderen Gebieten des Zivilrechts und Ordnungsrechts, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ebenso kompetenten Kooperationspartnern. Damit wird die Philosophie der individuellen Betreuung abgerundet, dass der Mandant mit keiner Frage alleine gelassen und dem Mandanten auf jeden Fall weiter geholfen wird.

Mitgliedschaften:

Arge Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Rechtsanwalt Verein (DAV).

DAV - Deutscher Rechtsanwalt Verein
KAV - Kölner Rechtsanwalt Verein

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de