Norbert Reimann
Kurzprofil
Herr Reimann ist seit 2000 in Wedel als Rechtsanwalt tätig. Als Einzelanwalt betreut er individuell und mit hohem persönlichem Engagement.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Auch Fälle aus dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Mietrecht und dem Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht werden übernommen. Fälle aus anderen Rechtsgebieten ergänzen im Einzelfall den Leistungsbereich.
Im Rahmen seiner Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater betreut Herr Norbert Reimann überwiegend Freiberufler und Künstler sowie kleinere Gewerbetreibende bis hin zu mittelständischen Unternehmen. Bei dieser Klientel kann er eine „ganzheitliche“ Beratung in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bieten. Für Privatpersonen ist er überwiegend im Bereich des Sozialversicherungsrechts, des Arbeitsrechts sowie des Mietrechts tätig.
Die persönliche Stärke von Herrn Reimann ist die Bandbreite seiner Kenntnisse. Für kleine und mittlere Unternehmer ist es zunehmend schwer, die rechtlichen und bürokratischen Anforderungen ihrer Tätigkeit zu überblicken. Herr Reimann kann die gesamten relevanten Rechtsgebiete bearbeiten, sowie die Zusammenhänge zwischen ihnen erkennen und daher eine umfassende Leistung „aus einer Hand“ bieten.
Die Kanzlei befindet sich in der Nähe des Zentrums der Kleinstadt Wedel. Parkplätze für die Anfahrt mit dem PKW sind ausreichend vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei mit der S-Bahn S1 Bahnhof Wedel und von dort mit der Buslinie 189, 3 Haltestellen, Haltestelle Elbstraße zu erreichen. Herr Reimann steht Ihnen jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Auch Termine außer Haus werden wahrgenommen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Norbert Reimann - Schillerstraße 30
22880 Wedel
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- 0 41 03 - 90 26 16
- Telefax
- 0 41 03 - 90 26 17

- Homepage
- http://www.ra-reimann.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Reimann, Jahrgang 1964, ist seit April 2000 zur Anwaltschaft zugelassen. Nach einer Lehre und nachfolgender Tätigkeit im erlernten Beruf studierte er in Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er in Niedersachsen, Wedel und Hamburg, im Schwerpunkt bei einem Anwalt/Notar in Wedel sowie in der Personalabteilung einer größeren Hamburger Firma. Das besondere Interesse an steuerrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen wurde mit Erreichen der zusätzlichen Qualifikation Steuerberater im Januar 2004 dokumentiert. Für die Steuer- und Wirtschaftsakademie Mainz, ein Fortbildungsinstitut für Juristen und Betriebswirtschaftler, ist er seit vielen Jahren regelmäßig als Dozent zu steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen bundesweit tätig. Herr Reimann ist des weiteren Aufsichtsratsmitglied einer Hamburger Aktiengesellschaft. Er spricht Englisch.
Rechtsanwalt Reimann ist überwiegend im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht tätig. Daneben wird allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht und Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht bearbeitet.
Wie sich schon aus der Doppelqualifikation Rechtsanwalt und Steuerberater ergibt, gilt sein besonderes Interesse dem Steuerrecht. Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten steuerlichen Belangen ist für den kleineren Unternehmer wie auch für den Normalbürger schwer durchschaubar. Neben der im Steuerberatungsbereich anzusiedelnden Erstellung von Erklärungen aller Art werden im anwaltlichen Bereich Rechtsbehelfe gegenüber dem Finanzamt und Klagen vor dem Finanzgericht durchgeführt. Auch steuerstrafrechtliche Mandate werden übernommen.
Durch die Verbindung steuerrechtlicher mit gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen ergibt sich weiter die Möglichkeit erbschaftssteuerlicher Beratung, der Erarbeitung von Nachfolgeregelungen, sowie die Begleitung von Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen. Rechtsanwalt Reimann begleitet Sie auch als Existenzgründer – unter anderem bei der Frage, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Er erstellt und überprüft die für die Durchführung der Vorhaben notwendigen Verträge.
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts liegt das Hauptgewicht der Tätigkeit von Rechtsanwalt Reimann auf der gestaltenden und beratenden Tätigkeit. Wesentlich empfindet er dabei die Streitvermeidung und -vorbeugung. Streit innerhalb eines Unternehmens wird regelmäßig zu einer existenziellen Bedrohung für die Gesellschafter. Daher versucht Herr Reimann vorab die Möglichkeiten von außergerichtlichen Lösungen auszuloten. Soweit es nicht zu vermeiden ist vertritt Sie Herr Reimann aber auch gerichtlich und außergerichtlich, zum Beispiel bei den Auseinandersetzungen mit Ihren Mitgesellschaftern.
Der Kern des Arbeitsrechts besteht aus dem Recht des Kündigungsschutzes. Hierbei berät Herr Reimann seine Mandanten zu den Fragen der Wirksamkeit einer Kündigung sowie über mögliche Lohnfortzahlungsansprüche. Aber auch zu den Themen Lohn und Gehalt, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung und Mobbing steht er mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Im kollektiven Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Reimann seine Mandanten insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Bitte beachten Sie: Arbeitnehmer sollten bei einer Kündigung möglichst frühzeitig den anwaltlichen Rat von Herrn Reimann einholen, da gegebenenfalls innerhalb einer sehr kurzen Frist Klage beim Arbeitsgericht eingelegt werden muss.
Rechtsanwalt Reimann versteht sich als Dienstleister und Berater - nicht nur in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Er vermittelt eine unbefangene Beurteilung tatsächlicher und rechtlicher Möglichkeiten, um das Recht und die Ziele der Mandanten zu verwirklichen. Die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitschlichtung werden dabei mit ausgeleuchtet, da gerichtliche Auseinandersetzungen kostenintensiv sind und im Allgemeinen von den Betroffenen als belastend empfunden werden. Ist ein Rechtsstreit dennoch unvermeidlich setzt Herr Reimann die Interessen mit der notwendigen Härte durch.
Spezialitäten
Die speziellen Fähigkeiten von Rechtsanwalt Steuerberater Reimann ergeben sich durch seine Doppelqualifikation, verbunden mit tiefen gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen. Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind eigentlich unabhängige Rechtsgebiete. Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung. Genauso können steuerrechtliche Gestaltungen nicht ohne vertiefte gesellschaftsrechtliche Kenntnisse erstellt werden. Eine fehlende Abstimmung zwischen den Gebieten kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Fehlerhafte Gestaltungen sind in der Regel nicht nachträglich zu korrigieren.
Benötigt wird die Kombination dieser Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet der Existenzgründung zu mehreren, auf dem Gebiet Nachfolgeregelungen sowie bei Umstrukturierungen von Unternehmen.


