Frank Ernser
Fachgebiete/Charakteristika
Frank Ernser wurde 1974 in Trier geboren. Das Jurastudium absolvierte er an der Universität Trier. Das anschließende Referendariat leistete er in Trierab, insbesondere beim Finanzamt Trier und in der Kreisverwaltung Wittlich.
Herr Ernser ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Frank Ernser ist in der Rechtsanwaltskanzlei Felten & König als freier Mitarbeiter beschäftigt.
Der Volljurist übernimmt für seine Mandanten auch die Korrespondenz in Englisch und kann Grundkenntnisse in Französisch vorweisen.
Rechtsanwalt Frank Ernser bietet Rechtsberatungen und bei Bedarf Prozessvertretungen auf den Gebieten Verkehrsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und allgemeines Zivilrecht an.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht umfasst die Bearbeitung von Mandaten im Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Bereich Verkehrszivilrecht übernimmt der Rechtsanwalt Ihre Unfallschadenregulierung. In jedem Fall ist es ratsam, nach einem Unfall sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit Sie als Geschädigter oder Unfallbeteiligter nicht aus Unkenntnis Ansprüche verlieren. Herr Ernser befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei einem erlittenen HWS-Syndrom (Stauchung der Halswirbelsäule). Sie können Herrn Ernser bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt wird sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und auch bei Streit über die Haftung und Schuldfrage Ihre Ansprüche und Interessen geltend machen. Frank Ernser ist gleichsam ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten über Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag, Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Mietwagen und Mehrwertsteuerproblematik.
Im Verkehrsstrafrecht übernimmt Herr Ernser Ihr Mandat, sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird und Sie in diesem Zusammenhang von einem Bußgeldverfahren oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind. Bei sogenannter Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) steht Ihnen Frank Ernser als Rechtsbeistand zur Verfügung. Werden Ihnen Alkohol und Drogen am Steuer oder andere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) vorgeworfen, ist es gleichsam empfehlenswert, die Rechtsvertretung gegenüber den Behörden dem Juristen zu überlassen. Frank Ernser steht seinen Mandanten auch bei Fragen über Fahrverbot und Führerscheinentzug zur Verfügung.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren, das die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zum Inhalt hat, wird Rechtsanwalt Frank Ernser die Ihnen drohenden rechtlichen Konsequenzen in Auseinandersetzung mit den Behörden auf das Minimum reduzieren. Sie können den Juristen als Interessenvertretung in Anspruch nehmen bei Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, gefährdender Überholvorgang, Parkverstoß, zu dichtes Auffahren, Rotlichtverstoß etc.
Überdies berät und vertritt Rechtsanwalt Frank Ernser seine Mandanten im Steuerrecht. Sofern Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben und an der Rechtmäßigkeit des Bescheides zweifeln, können Sie eine Überprüfung des Steuerbescheides durch Herrn Ernser vornehmen lassen. Der Jurist wird einen Einspruch gegen Ihren Bescheid beim Finanzamt einlegen und gegebenenfalls eine Klage beim Finanzgericht zur Durchsetzung Ihrer Interessen einreichen. Frank Ernser wird bei Problemen mit der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für seine Mandanten tätig.
Zudem können Sie juristischen Rat und gegebenenfalls Prozessvertretung im Arbeitsrecht erwarten. Frank Ernser wird auf dem Gebiet Individualarbeitsrecht tätig. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können Frank Ernser als Interessenvertretung in Anspruch nehmen. Sofern Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung, Änderungskündigung oder Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, ist es ratsam, unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen und arbeitsrechtlichen Rat einzuholen. Bei einer personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung wird Herr Ernser die Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung überprüfen und bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Außerdem steht Ihnen Frank Ernser bei Problemen zur Seite bezüglich Zeugnis, Abfindung, Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Vergütung, Teilzeitregelung und Befristung eines Arbeitsvertrages.
Überdies wird der Jurist im Verwaltungsrecht anwaltlich tätig. Im Verwaltungsrecht finden sich Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und den Behörden. Sofern Sie von einer Behörde einen Bescheid erhalten haben, können Sie diesen durch Herrn Ernser auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns wird der Rechtsanwalt Widerspruch einlegen. Schafft die Behörde im Widerspruchsverfahren keine Abhilfe, wird Frank Ernser zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage oder allgemeine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Im öffentlichen Baurecht können sich zum Beispiel Differenzen über die Erteilung einer Baugenehmigung ergeben. Rechtsanwalt Frank Ernser wird sich in Ihrem Interesse mit der Baugenehmigungsbehörde auseinandersetzen. Sind Sie in einem anderen Fall beispielsweise von einer Baugenehmigung Ihres Nachbarn überrascht und Ihre Belange übergangen worden, wird der Jurist einen Drittwiderspruch in Ihrem Interesse einlegen und die Nachbarschaftsstreitigkeit einer rechtlichen Lösung zuführen. In den Angelegenheiten einstweiliger Rechtsschutz und einstweilige Anordnung können Sie Herrn Ernser gleichsam in Anspruch nehmen.
Im allgemeinen Zivilrecht übernimmt Frank Ernser Mandate in allen zivilrechtlichen Kerngebieten. Der Rechtsanwalt klärt Streitigkeiten über die sich aus gegenseitigen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Bei einem Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag etc. stellen sich zumeist Differenzen zwischen den Vertragsparteien ein über Vertragserfüllung, Vertragsanpassung, Gewährleistung, Garantiefall, Mangel der Sache, Schadenersatz. Auch bei der Abwehr von Ansprüchen ist Herr Ernser ein kompetenter Rechtsberater und Interessenvertreter.
Frank Ernser schätzt an seinem Beruf als Rechtsanwalt die Vielfältigkeit seiner Mandate und den sich daraus ergebenden Abwechslungsreichtum seiner Tätigkeit. Seine Stärken sieht der Jurist in seinem Einfühlungsvermögen in die Situation des Mandanten sowie seinem Problembewusstsein verbunden mit strategischen Überlegungen, um als Ziel seiner juristischen Tätigkeit die optimale Lösung im Sinne seiner Mandanten zu erreichen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Frank Ernser
- Südallee 42
54290 Trier
Rheinland-Pfalz
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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