Falko Felten
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Falko Felten wurde 1966 in Trier geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Trier Rechtswissenschaften. Dem Jurastudium folgte der Referendardienst in Trier. Falko Felten ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Der Volljurist ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und kann Grundkenntnisse in Englisch und Französisch vorweisen.
Rechtsanwalt Falko Felten ist auf den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht und allgemeines Zivilrecht tätig.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Volljuristen liegt beim Familienrecht. Sie können Herrn Felten mit Ihrer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen betrauen. Bei einer Trennung oder Scheidung sind zwischen den Parteien insbesondere Streitigkeiten über Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Kindesunterhalt zu erwarten. Der Rechtsanwalt klärt die rechtliche Lage bezüglich der Unterhaltspflichtigkeit und steht seinen Mandanten bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zur Seite. Falko Felten wird ebenso bei der Vermögensauseinandersetzung und bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich, anwaltlich tätig. Sofern von einer Trennung oder Ehescheidung Kinder betroffen sind, ist es ratsam, einen Familienrechtler bei der Auseinandersetzung über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils hinzuzuziehen. Gleichfalls bietet Herr Felten seinen Rat bei Fragen über Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung an und übernimmt die Gestaltung solcher Verträge.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist im Erbrecht zu sehen. Im Erbrecht können Sie Herrn Felten hinsichtlich einer erbrechtlichen Beratung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Fragen zur Verfügung über Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, letztwillige Verfügung, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung, Patiententestament. Überdies können Sie den Juristen mit der Gestaltung solcher Verträge betrauen. Im Fall einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Falko Felten vertritt Ihre Interessen als hinterbliebene Angehörige und sichert Ihre Ansprüche. Zudem können Sie die Hilfe des Volljuristen bei Problemen mit dem sogenannten Pflichtteilsanspruch erwarten. Bestimmte Personenkreise wie beispielsweise die Kinder des Erblassers sind hiernach berechtigte Erben, die den Anspruch haben, ihren festen Pflichtteil an der Erbmasse zu erhalten. Bei Streitigkeiten hierüber berechnet der Rechtsanwalt Ihren Anteil und vertritt Ihre Interessen gegenüber den übrigen Erben. Ferner kann es im Fall einer Erbschaft Probleme mit der Erteilung des Erbscheins geben, die Falko Felten für Sie lösen wird.
Außerdem bietet Rechtsanwalt Falko Felten Rechtsberatungen und Prozessvertretungen im Strafrecht an. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Sind Sie zum Beispiel eines Vergehens wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei oder Körperverletzung beschuldigt, so ist es ratsam, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie als Strafverteidiger gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertritt. Bei Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub übernimmt Herr Felten ebenso Ihre Strafverteidigung. Der Jurist prüft in Ihrem Fall Ihre Strafbarkeit nach dem materiellen Recht, zeigt Ihnen mögliche Rechtsfolgen auf, übernimmt Ihre Verteidigung vor Gericht und stellt fest, ob der Ablauf Ihres Strafverfahrens den gesetzlichen Voraussetzungen im Strafprozessrecht genügt. Darüber hinaus können Sie Falko Felten im Jugendstrafrecht in Anspruch nehmen. Das Jugendstrafrecht regelt die Sanktionen für Straftäter im Alter von 14 bis 18 Jahren. Bei gleicher Tatbestandsverwirklichung hält das Jugendstrafrecht Ausnahmen im Vergleich zu den Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts bereit. Die Sanktionen für Jugendliche unterscheiden sich in Zuchtmittel (zum Beispiel eine Arbeitsauflage), Jugendarrest bzw. Wochenendarrest (Dauer maximal vier Wochen) und Jugendstrafe (Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren). Bei sogenannten Heranwachsenden (Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahre) stellt sich die Frage, ob bereits das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist oder ob die Täter dieser Altersgruppe noch nach dem Jugendstrafrecht zu bestrafen sind. Ist bei einem Täter dieser Altersgruppe eine sogenannte Reifeverzögerung ersichtlich (Täter geht noch zur Schule, lebt noch im Haushalt der Eltern), wird Falko Felten dies geltend machen und die Anwendung des Jugendstrafrechts für seinen Mandanten erreichen.
Der Volljurist bietet seine Hilfe auch beim Forderungseinzug und Inkassorecht an. Soweit Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls zur gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei des Rechtsanwalts übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid durch Herrn Felten zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung über die Kanzlei Felten & König erfolgen. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners kann der Titel in die Überwachung gegeben werden, um eine spätere Pfändung zu gewährleisten.
Überdies wird Rechtsanwalt Falko Felten im allgemeinen Zivilrecht für seine Mandanten tätig. Er berät Sie bei Gestaltung und Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen wie zum Beispiel Kaufvertrag, Werkvertrag, Bürgschaftsvertrag, Darlehensvertrag, Leihvertrag, Schenkungsvertrag, Gesellschaftsvertrag. Sie können Herrn Felten mit allen Fragen über Gewährleistungsrecht, Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht, Garantiefall, Schadenersatz, Herausgabeanspruch usw. behelligen. Im allgemeinen Schuldrecht klärt Rechtsanwalt Falko Felten Streitigkeiten zwischen Gläubiger und Schuldner.
Rechtsanwalt Falko Felten ist zudem ein Gründungsmitglied des Lions Club Trier-Basilika und schätzt an seinem Beruf die Abwechslung, den täglichen Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, durch juristischen Rat Menschen helfend zur Seite stehen zu können. Die Stärken des Juristen liegen in seiner Offenheit, Ehrlichkeit und dem Anspruch, das optimale Ergebnis für seine Mandanten zu erreichen. Mandanten schätzen seine ehrliche Risikoprognose und seine soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Falko Felten
- Südallee 42
54290 Trier
Rheinland-Pfalz
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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