Frank Mayer
Kurzprofil
Rechtsanwalt Frank Mayer gründete seine Einzelkanzlei im Jahr 1983 in Königsbrunn. Das Büro liegt in der Nähe des Pflegezentrums „Ederer“, der Mercedes-Benz-Vertretung „Schäfer“ im Gewerbegebiet Süd und ist über die B 17 Abfahrt Königsbrunn-Süd sehr verkehrsgünstig zu erreichen. Großzügige Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Außerdem besteht Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.
Das mit langjährig tätigen, erfahrenen und fachlich hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen besetzte Sekretariat der Kanzlei Mayer steht Ihnen täglich von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine zu vereinbaren. Nach Vereinbarung sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Rechtsanwalt Mayer vertritt private und gewerbliche Mandanten sowohl beratend als auch vor Gericht. Er ist an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Frank Mayer - Richthofenstr. 5a
86343 Königsbrunn
Bayern
Deutschland
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- Telefax
- +49 (8231) 7427

Fachgebiete/Charakteristika
Frank Mayer, geboren 1950 in Südwürttemberg, verpflichtete sich nach dem Abitur aufgrund seiner Begeisterung für die Luftfahrt zur Fallschirmtruppe der Bundeswehr. Viele Jahre übte Frank Mayer mit großer Leidenschaft den Fallschirmsport aus. Nach seiner Zeit bei der Bundeswehr studierte er neben seiner Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg bei verschiedenen Dienstellen, an der „Ruprecht-Karls-Universität“ in Heidelberg sowie an der „Eberhard-Karls-Universität“ in Tübingen Jura mit dem Schwerpunkt Kriminologie, Kriminalistik und Gerichtsmedizin. Dieses Studium wurde durch ein 6-semestriges Studium der Volkswirtschaftslehre ergänzt. Das sich an das Universitätsstudium anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Ulm. Im Jahre 1983 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft.
Der Jurist spricht fließend Englisch und Französisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Italienisch. An seinem Beruf liebt er die reale Lebenswirklichkeit, die Herausforderung der Klärung komplizierter Sachverhalte, sowie das Finden wirtschaftlicher und vernünftiger Lösungen. Dabei sieht Herr Mayer seine Geduld, sein Einfühlungsvermögen und den Sinn für praktische Lösungen im Rahmen des Machbaren als seine größten Stärken an.
Rechtsanwalt Frank Mayer bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Familienrecht, allgemeines Zivilrecht, Beamtenrecht und Disziplinarrecht sowie Waffenrecht. Er arbeitet sich aber bei Bedarf in alle Rechtsgebiete ein, die für die Bearbeitung Ihres Falles notwendig sind.
Herr Mayer berät und vertritt seine Mandanten im allgemeinen Zivilrecht. Dieses beinhaltet beispielsweise Probleme rund um Kaufverträge, Werkverträge oder Dienstverträge.
Des weiteren berät und vertritt Sie Frank Mayer gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen des Versorgungsausgleichs und die Gestaltung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen nicht so sehr der einzelne Rechtsstandpunkt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses mit tragfähigen und vernünftigen Kompromissen im Mittelpunkt aller Bemühungen. Rechtsanwalt Mayer klärt mit aller Offenheit die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Als Interessenschwerpunkt ist außerdem das Waffenrecht zu nennen. Rechtsanwalt Frank Mayer vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarten und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden.
Spezialitäten
Rechtsanwalt Mayer ist ein Spezialist für das Beamten- und Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst, kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Frank Mayer begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen. In diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Mayer beispielsweise für die Polizeigewerkschaft und den Bundeswehrverband tätig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


