Klaus-Thomas Krüger

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Klaus-Thomas Krüger wurde 1961 in Hamburg geboren und studierte hier auch an der Universität Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg sowie in der Deutschen Botschaft in Ankara. 1994 erlangte er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Eine Vertretung auch vor einem Oberlandesgericht ist aufgrund der bestehenden Zulassungen möglich. Zudem ist er Fachanwalt für Familienrecht und Notar.

Das Besondere an seinem Beruf besteht für ihn in der Möglichkeit, Menschen, die sich mit einem Problem an ihn wenden, weiterzuhelfen. Häufig befinden sich die Mandanten, die zu ihm kommen, in einer Ausnahmesituation und wissen alleine nicht weiter. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, steht Ihnen Rechtsanwalt Krüger gerne mit Rat und Tat zur Seite und leitet Sie durch alle Hindernisse erfolgreich hindurch, denn wenn die teils komplizierten Angelegenheiten nur richtig angepackt werden, sind selbst die schwierigsten Dinge häufig lösbar.
Hauptsächlich beschäftigt sich Herr Krüger mit dem Familienrecht, dem Handelsrecht / Gesellschaftsrecht sowie seiner Tätigkeit als Notar.

Im familienrechtlichen Bereich gehört zu den Aufgaben von Volljurist und Notar Krüger die Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Vorsorgevollmachten. Weiterhin ist er zuständig für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Ehescheidungsverfahren. Gerade in Scheidungsangelegenheiten, ehelichen Vermögensauseinandersetzungen, Streitigkeiten über Unterhaltsfragen ebenso wie in Fällen der elterlichen Sorge kommt es auf genügend Fachkenntnisse an. Diese Voraussetzungen bringt Rechtsanwalt Krüger durch seine Zulassung als Fachanwalt sowie seine Bodenständigkeit und langjährige Erfahrung mit sich.

Herr Krüger befasst sich außerdem noch im Rahmen seiner Tätigkeit als Notar mit dem Erbrecht. Dies umfasst einerseits die Realisierung erbrechtlicher Ansprüche, andererseits aber auch die Beratung bei der Erstellung und Abänderung von Testamenten und Erbverträgen. Hierbei arbeitet er gerne für Sie Erbverträge, Testamente und sonstige Verträge aus, um mögliche, spätere Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Auch im Gesellschaftsrecht werden Sie von Rechtsanwalt Krüger kompetent beraten. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche, über die man als Laie allein den Überblick nur schwer halten kann. Aufgrund dessen ist es in diesem Bereich immer sinnvoll, einen Fachmann wie Herrn Krüger zu konsultieren. Er berät und betreut sie bei der Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, bei der Errichtung von Gesellschafts-, Syndikats- und Kooperationsverträgen, bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge wie auch bei der Fragen der Rechtsform. Auch bei Unternehmensübertragungen oder einem Unternehmenskauf steht er Ihnen hilfreich mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Krüger geht immer sehr offen an neue Mandanten und die jeweiligen Probleme heran. Hierbei erkennt er zumeist sehr zügig, wo „der Schuh drückt“ und wie er dem Mandanten mit sachbezogenen Lösungen helfen kann, damit die meist nervenaufreibenden Angelegenheiten schnell beigelegt werden können.

Um juristisch immer auf dem neuesten Stand zu sein, besucht Rechtsanwalt Krüger diverse Lehrgänge, Seminare und Fortbildungen. Zudem gehört die Lektüre von Fachzeitschriften zu seiner regelmäßigen Beschäftigung. Sollten Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter Fragen juristischer Art haben, hat Herr Krüger für Sie auch immer ein offenes Ohr.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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Außerberufliche Engagements

In der eng bemessenen Freizeit findet Herr Krüger Entspannung bei seiner Familie. Weiterhin engagiert er sich als Mitglied eines Aufsichtsrates einer Wohnungsbaugenossenschaft und ist darüber hinaus Vorsitzender eines Segelvereins.