Klaus Heidorn
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Klaus Heidorn wurde 1930 in Pinneberg geboren und studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen verbrachte er seine Referendarszeit im Wesentlichen in Hamburg sowie Schleswig-Holstein. Seit bereits 1959 besitzt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine langjährige Tätigkeit begann er als selbstständiger Einzelanwalt, danach gründete er seine eigene Sozietät bis er dann schließlich als Anwalt in der Sozietät Horne & Kollegen seine Arbeit begann. Zudem war er über viele Jahre hinweg als Notar tätig.
Rechtsanwalt Heidorn hätte sich schon seit einiger Zeit in den Ruhestand verabschieden können. Da er aber mit Leib und Seele an seinem Beruf und an seinen Mandanten hängt, hat er beschlossen, noch viele Jahre anwaltlich tätig zu sein. An seinem Beruf liebt Herr Heidorn die Kreativität, genauso aber auch die Herausforderung, sich immer auf Neues einstellen zu müssen und komplizierte Sachverhalte im Sinne des Mandanten zu klären.
Seine Tätigkeitsgebiete sind aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung breit gestreut. Im Laufe der Zeit hat er sich jedoch auf das Immobilienrecht, das Vertragsrecht sowie das Strafrecht spezialisiert. Allerdings bereiten ihm auch alle anderen Fachgebiete immer noch sehr viel Gefallen und somit freut er sich außerordentlich, wenn auch Mandanten aus anderen Fachgebieten bei ihm Hilfe suchen.
Das Immobilienrecht ist nur einer der vielen Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Heidorn. Es umfasst Erwerb, Nutzung und Veräußerung von Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Rechtsanwalt Heidorn berät Käufer und Verkäufer bei Erwerb und Veräußerung, Belastung oder Vermietung von Immobilien, insbesondere auch im Bereich der Bauträgerverträge. Ebenso bei Fragen des öffentlichen Baurechts wie das Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht oder die Baubodenordnung oder bei Problemen aus dem Nachbarschaftsrechts steht er an Ihrer Seite.
Das Vertragsrecht bildet eine persönliche Präferenz von Rechtsanwalt Heidorn zumal es bei ihm sehr eng in Verbindung mit dem Immoblienrecht steht. Ob es sich nun um Mietverträge oder Pachtverträge, um Eheverträge oder um Kaufverträge handelt – vertragsrechtliche Fragen aller Art bilden einen weiteren Bereich seiner Tätigkeit.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Heidorn im Verkehrsunfallrecht umfasst die Beratung und die Vertretung bei sämtlichen mit dem öffentlichen Verkehr zusammenhängenden Fragen und Problemen, z.B. Unfallschadensregulierung, Bußgelder sowie strafrechtliche Vertretung.
Durch seine langjährige Erfahrung hat Rechtsanwalt Heidorn viele Erfahrungen gesammelt, die er nun an seine Mandanten weiter gibt. Durch seine innere Ruhe schafft er es immer wieder, selbst den aufgeregtesten Mandanten wieder zu beruhigen. Er nimmt sich ausgesprochen viel Zeit, um den Sachverhalt in all seinen Einzelheiten genau zu erfassen. Erst wenn er alle Details exakt kennt, kann er seinen Mandanten ausgiebig beraten und ihm Hilfestellungen geben, wie genau zu verfahren ist.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Schleswig-Holstein
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