Thomas Egger
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Egger, 1969 in Ludwigshafen am Rhein geboren, absolvierte sein Jurastudium an der „Universität Trier“. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er im Oberlandgerichtsbezirk Koblenz. Seine Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Juli 1998. Herr Egger spricht englisch und französisch. Außerhalb seiner Kanzleiarbeit engagiert er sich als Mitglied des Stadtrates in Trier. Seit Mai 2004 ist Herr Rechtsanwalt Egger zudem zum Schlichter der Gemeinsamen Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der Rechtsanwaltskammer und der Industrie- und Handelskammern Koblenz und Trier berufen.
Rechtsanwalt Egger, den an seinem Beruf die Vielseitigkeit und der Umgang mit den Menschen reizen, sieht seine Stärken in der beratenden Tätigkeit mit der Intension Probleme zu verhindern, bevor diese auftreten. Dabei kann der Mandant neben umfangreicher fachlicher Kompetenz auch auf ein gewisses Augenmaß für beide Seiten vertrauen, was eine wirtschaftlich vernünftige Beratung sicherstellt.
Das Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das „Grundgesetz“ Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner und / oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber zudem besondere Formvorschriften vorgesehen. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Egger für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Das Schadensrecht bzw. Haftpflichtrecht befasst sich mit der Frage, ob Geschädigte ihren Schaden selber tragen müssen oder aber aufgrund eines Vertrages oder gesetzlicher Bestimmungen auf Dritte - Private und Gemeinwesen - abwälzen können. Im Haftpflichtrecht vertritt Herr Egger Anspruchsteller, die wegen eines Haftpflichtfalles auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Nach dem Deckungskonzept der Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer das Risiko des Versicherungsnehmers, von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dieses Risiko trifft - buchstäblich - jeden. Es besteht im beruflichen und betrieblichen Bereich ebenso wie im privaten. Das Haftpflichtrecht ist dementsprechend vielschichtig: neben die Haftung aus Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aus Eröffnung einer Gefahrenquelle, beruflich wie privat, treten unter anderem die Anwaltshaftung, die Amtshaftung der Notare, die Steuerberaterhaftung und die Wirtschaftsprüferhaftung. Mit allen Facetten dieser komplexen Materie ist Rechtsanwalt Egger vertraut. Er setzt begründete Ansprüche durch, und wehrt unbegründete Ansprüche ab, vertritt also Geschädigte ebenso wie Versicherungsnehmer und Versicherer.
Das Gebiet Wirtschaftsrecht umfasst die rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Thomas Egger im Gesellschaftsrecht (KG, OHG, GmbH, AG), Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, beim Unternehmenskauf, im Maklerrecht, bei der Vertragsgestaltung einschließlich AGB oder bei Unternehmensgründungen.
Der Schwerpunkt Internetrecht / neue Medien resultiert aus der aufgrund der wachsenden Bedeutung des Internets ebenfalls steigenden Zahl von hierdurch bedingten rechtlichen Problemen, vor allem auf dem Gebiet des Internethandels. Das Internetrecht ist momentan das wohl dynamischste Rechtsgebiet. Obwohl das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum war, gibt es immer noch zahlreiche Fallkonstellationen bei denen juristisches Neuland betreten wird. Nur wer das Internetrecht grundlegend beherrscht und stets über die Entwicklungen informiert ist, kann den Mandaten optimal beraten. Daneben erfordert das Internetrecht wie kein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen. Gerade die immer populärer werdenden Online – Auktionsbörsen (z.B. eBay) werfen immer wieder Haftungsfragen auf. Für all dies ist Rechtsanwalt Egger ihr Ansprechpartner.
Herr Egger ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht des DAV auch im Individualarbeitsrecht tätig. Er vertritt Angestellte, freie Mitarbeiter und verantwortliche Führungskräfte sowie auch jeweils die Arbeitgeberseite gerne bei allen Problemen und Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, insbesondere beim Kündigungsschutz, Gestaltung und Fragen rund um Arbeitsverträge, bei Lohnzahlungsansprüchen und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten, wie etwa Urlaubsansprüche und Zeugnisse. Aber auch mit Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht, zu Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Grundsätzen betrieblicher Mitbestimmung, können Sie sich an Rechtsanwalt Egger wenden.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Thomas Egger die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht sowie für Informationstechnologie des DAV
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Thomas Egger
- Walramsneustraße 9
54290 Trier
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (651) 48055
- Telefax
- +49 (651) 48057

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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