Marita Niemann-Olbricht
Fachgebiete/Charakteristika
Marita Niemann-Olbricht wurde 1957 in Georgsmarienhütte/Landkreis Osnabrück geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Universität in Osnabrück und ihr Referendariat wurde beim Oberlandesgericht Celle geleistet. Das zweite Staatsexamen schloss sie Anfang 1994 erfolgreich ab. Die Zulassung zur Rechtsanwältin erfolgte im Juni 1994. Im selben Jahr ließ sich Frau Niemann-Olbricht in der SNC Kanzleigemeinschaft in Buxtehude als selbstständige Rechtsanwältin nieder. Seit Januar 2003 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Neben ihren allgemeinen Vertretungsbefugnissen ist sie seit Anfang 2005 auch bei allen deutschen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden einerseits das Familienrecht und andererseits das allgemeine Zivilrecht.
Im Rahmen der Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht werden sämtliche relevante Rechtsgebiete von ihr vertreten und bearbeitet. Hierbei insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Unterhaltsklage, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren, eheliches Güterrecht und Zugewinn. Wobei es im Rahmen des Familienrechtes insbesondere gilt, für die Parteien akzeptable und praktikable Lösungen zu finden, insbesondere zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht. Sämtliche Problemkreise, die im Zusammenhang mit dem Familienrecht stehen, sind von ihr in den letzten Jahren erfolgreich bearbeitet worden.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bietet das allgemeine Zivilrecht, hierbei insbesondere die Interessenschwerpunkte Erb-, Miet- und Pachtrecht.
Im Erbrecht gilt es, insbesondere die Erbfolge, Erbteile und gegebenenfalls die Erbfähigkeit zu klären.
Das Mietrecht umfasst den Einzug von Mietforderungen, Einreichung von Räumungsklagen bei ausstehendem Mietzins, Schadensersatzforderung von Vermietern bzw. Mietern.
Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt fällt im Rahmen des Arbeitsrechtes das Kündigungsschutzrecht an. Im Rahmen von Kündigungsschutzklagen werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Marita Niemann-Olbricht ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle, des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht.
Fachanwalt für Familienrecht
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