Christian M. Saurin
Fachgebiete/Charakteristika
Christian M. Saurin wurde 1959 in Buxtehude geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften am Fachbereich 17 der Universität in Hamburg und seinem Abschluss mit der Befähigung zum Richteramt wurde er 1986 zur Anwaltschaft zugelassen. Er gründete im selben Jahr die SNC® Kanzleigemeinschaft, ein Kompetenz-Centrum für die Kooperation von selbstständigen Rechtsanwälten. Im Jahr 1992 erfolgte die Ernennung zum Notar. Das Studium der Mediation (Konsensmanagement) an der Fernuniversität Hagen schloss er 2002 erfolgreich ab. Er ist neben seiner allgemeinen Vertretungsbefugnis seit dem Jahr 2002 auch bei allen deutschen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht. Hier berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten, z.B. bei Problemen mit einer Kündigung, der Vergütung, der Arbeitszeit oder dem Urlaub, aber auch bei Problemen mit der Teilzeitregelung, der Befristung eines Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigungen oder Abmahnungen zur Seite, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese üblicherweise alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Familienrecht, insbesondere die prozessuale Durchführung von Scheidungsverfahren. Sie können mit Hilfe von Rechtsanwalt und Notar Saurin auch ein Mediationsverfahren in Hinsicht auf Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, Sorgerecht/Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung und eheliches Güterrecht (Zugewinn) durchführen. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktpartner mit Hilfe eines Mediators (neutrale Person) im direkten Gespräch miteinander eigene Problemlösungen entwickeln und ihr Ergebnis einverständlich und verbindlich in einem Vertrag niederlegen. Mediation bietet sich als außergerichtliches Konfliktregulierungsmodell in allen familiären Konfliktbereichen an, auch z. B. bei Generationenkonflikten, Erbauseinandersetzungen und Vertragsgestaltungen vor oder während des Zusammenlebens.
Das Immobilienrecht gehört zum weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet das gesamte Immobilienkaufrecht bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentumsrecht, das gewerbliche Miet- und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing, nicht zu vergessen das Bauträgerrecht mit seinen komplexen Regelungen. Folgende Punkte sind oftmals streitig: wirksamer Bauvertrag, Fälligkeit der Vergütung, Mängelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die schlüsselfertige Errichtung einer Immobilie, den Kauf oder Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie im Wege vorweggenommener Erbfolge oder im Erbfall geht oder um die Belastung mit Grundschulden oder um die Finanzierung, Rechtsanwalt und Notar Saurin verfügt über weit reichende Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet.
Das Vertragsrecht bildet einen Interessenschwerpunkt der anwaltlichen wie auch der notariellen Tätigkeit des Juristen. Um nicht einseitig zu arbeiten, beschäftigt sich Rechtsanwalt und Notar Saurin intensiv mit der Gestaltung von Verträgen einschließlich AGB aus allen Rechtsgebieten, insbesondere im Gesellschaftsrecht (GbR, OHG, KG, GmbH, AG), Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Maklerrecht, beim Unternehmenskauf und bei Unternehmensgründungen. Selbstverständlich umfasst seine Tätigkeit auch eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist das Fundament für die gedeihliche Zusammenarbeit der Vertragspartner. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen. Um Vertragsprobleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme außergerichtlich oder gerichtlich zu lösen, ist Rechtsanwalt und Notar Saurin für Sie der geeignete und kompetente Ansprechpartner.
Die Durchführung von öffentlichen Vorträgen über Bedeutung und Umfang von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen gehört ebenso zu seiner Tätigkeit wie die Beratung über das gesamte Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht stimmt nicht immer mit dem individuellen Willen eines Erblassers überein, so dass es sich anbietet, rechtzeitig vor einem Erbfall die Erbfolge zu klären. Bei Fragen zu Vermögensübertragungen unter Lebenden, zum Erbvertrag, zur Errichtung einer Stiftung, eines Vermächtnisses oder zum Testament erhalten Sie kompetenten Rat. Auch die erbschaftssteuerlichen Fragen bleiben nicht unbeantwortet. Nach einem Erbfall informiert er Sie unter anderem auch über die Themen Erbfolge, Erbverzicht, Erbengemeinschaft, Erbunwürdigkeit, Erbenhaftung, Erbteil und Erbteilsberechnungen, Erbfähigkeit, Erbscheinsverfahren und Erbfallschulden.
Rechtsanwalt und Notar und Mediator (FU Hagen) Christian M. Saurin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle und der Notarkammer Celle, des Deutschen Anwaltsvereins und der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christian M. Saurin - Hauptstr. 3 - 5
21614 Buxtehude
Niedersachsen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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