Reinhard Baade

Rechtsanwalt

Kurzprofil


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Reinhard Baade
Schulstr. 4b
86551 Aichach
Bayern
Deutschland

Telefon
0 82 51 - 89 17 83
Telefax
0 82 51 - 89 17 84
E-Mail
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Homepage
http://www.rabaade.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Reinhard Baade wurde 1947 in Rostock geboren und studierte an den Universitäten München und Regensburg Rechtswissenschaften. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens trat er zunächst in den Staatsdienst ein und war von 1975 - 1985 bei der Bayerischen Justiz als Strafrichter und Verkehrsstaatsanwalt am Landgericht Augsburg und Amtsgericht Aichach tätig.
1986 gründete er zunächst eine Anwatskanzlei in Augsburg; seit 2003 übt er seinen Beruf in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Thoma in Aichach aus.

RA Baade ist Fachanwalt für Strafrecht. Er verfügt über gute Englischkenntnisse.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind vorrangig Strafrecht und Verkehrsrecht. Weiter ist er im Familienrecht und Privaten Baurecht tätig.

Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeitet RA Baade allgemeine Strafsachen von leichten Delikten wie Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zu Tötungsdelikten; im Rahmen der verkehrsrechtlichen Tätigkeit fallen Bussgeldverfahren im Strassenverkehr, Führerscheinsachen sowie die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Strafsachen in sein Fach, ebenso wie die Schadensregulierung von Verkehrsunfällen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.  Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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