Ocka Swalve
Kurzprofil
Rechtsanwältin Ocka Swalve ist seit 1981 als Rechtsanwältin zugelassen und seit vielen Jahren selbstständig in Kiel tätig. Die Schwerpunkte der Arbeit der Kanzlei haben sich durch die Anforderungen des von der Kanzlei vertretenen Mandantenstammes herausgebildet: Inhaber im wesentlichen mittelständischer und kleiner Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen, die sicher sein wollen, dass ihre Interessen stets von der Person ihres Vertrauens persönlich bearbeitet werden.
Rechtsanwältin Swalve hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte auf das Familienrecht, das Vertragsrecht sowie das Verkehrsrecht gelegt. Da es zum Selbstverständnis der Volljuristin gehört, ihre Mandanten ganzheitlich zu betreuen, nimmt sie selbstverständlich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten an.
Die Büroöffnungszeiten sind täglich von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In dringenden Fällen ist Frau Swalve selbstverständlich auch gerne zu anderen Zeiten für Sie erreichbar. Termine werden grundsätzlich zentral im Sekretariat vergeben.
Die Büroräume befinden sich im Knooper Weg in Kiel, zentral gelegen in der Innenstadt am Exerzierplatz. Mandanten, die mit dem Auto kommen, finden Parkplätze direkt in einem nah gelegenen Parkhaus. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei sehr gut zu erreichen.
In dieser Kanzlei wird der Mandant individuell und mit persönlichem Engagement von Rechtsanwältin Swalve betreut, jede Angelegenheit wird von ihr selbst bearbeitet. Zudem kommt es ihr besonders auf den Kontakt mit den Mandanten an. Sie nimmt sich für jeden Hilfesuchenden ausreichend Zeit, um sich von der Sachlage ein klares Bild machen zu können, denn nur so kann auch wirklich geholfen werden. Somit zählen zu ihren Stärken das Zuhören sowie das konsequente Eintreten für die Belange des Mandanten.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ocka Swalve - Dänische Str. 24
24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- 04 31 -56 10 32
- Telefax
- 04 31 -56 12 29

- Homepage
- http://www.swalve.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Swalve wurde 1954 in Norden geboren und studierte an der Universität Kiel Rechtswissenschaften. Auch ihren Referendarsdienst nach der ersten juristischen Staatsprüfung leistete sie in Kiel. Nach ihrer Zulassung 1981 war sie viele Jahre als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Hierbei besuchte sie den Lehrgang für Notare und war lange Zeit als Notarsvertretung in der damaligen Kanzlei beschäftigt. Von 1991 bis 1992 war sie als Richterin bei dem Landgericht Flensburg tätig. Aufgrund der bestimmenden Neigung zum Anwaltsberuf setzte sie dann jedoch die anwaltliche Tätigkeit wieder fort. Frau Swalve verfügt über hervorragende Sprachkenntnisse in Englisch. Zudem besitzt sie die Fachanwaltschaft im Familienrecht. Die Fachanwaltschaft für Strafrecht ist bereits in konkreter Planung.
Zu den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Familienrecht, das Vertragsrecht sowie das Verkehrsrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht ist Frau Ocka Swalve unter anderem bestens vertraut mit Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen. Dabei sieht sie ihre Obliegenheit nicht nur darin, die Mandanten rechtlich fachkundig zu beraten, sondern auch auf die spezifischen Merkmale des Falles einzugehen. Durch ihre Eigenschaft als Fachanwalt für Familienrecht absolviert Rechtsanwältin Swalve fortlaufend Lehrgänge und Fortbildungen, die sie in ihrem juristischen Denken weiterbringen. Weiterhin umfasst das Familienrecht alle Folgesachen, die aus einer Scheidung hervorgehen, wie zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindesunterhalt und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung. Auch berät Frau Swalve Sie bei Fragen, die sich um Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Regelungen über die Ehewohnung und Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht insbesondere bei Zugewinnausgleich drehen.
Viele Mandate von Frau Swalve fallen dem Allgemeinen Vertragsrecht zu. Sie betreut dabei zahlreiche Personengesellschaften und Unternehmen und berät sie in allen Fragen und Problemen der Vertragsgestaltung. Des weiteren berät Rechtsanwältin Swalve Sie in Fragen des Werkvertragsrechts, bei Werklohnforderungen von Handwerkern, beim Abschluss von Kauf- oder Darlehensverträgen, bei der Vertragsgestaltung im Immobilienbereich und bezüglich der Problematik der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Genauso werden Sie aber auch vor Abschluss von allen anderen Verträgen umfassend bei der optimalen Gestaltung unterstützt. Im Falle von Vertragsstörungen ( Mängel, Verzug etc.) werden Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es fast überwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Ihre Schadensersatzansprüche werden am Tag der Aufnahme bearbeitet und schnellstens durchgesetzt. Damit sparen Sie sich Arbeitsaufwand und Ärger und gehen sicher, dass Sie nicht nur das bekommen, was die gegnerische Versicherung Ihnen anbietet, sondern dass alle Ihre Rechte zur Geltung kommen. Somit weißt Frau Swalve ausdrücklich darauf hin, dass es bei jedem Unfall unabdingbar ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, denn nur ein Anwalt hat die juristischen Möglichkeiten Ihre Interessen vollständig zu verwirklichen.
Weiterhin werden im Zusammenhang mit einem Unfall häufig Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte in Flensburg eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es daher für Frau Swalve darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch Ihre Fahrerlaubnis nicht zu gefährden. Weiterhin vertritt Rechtsanwältin Swalve Sie bei Verkehrsstrafsachen, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall.
Einen weiteren Schwerpunkt hat Frau Swalve auf das Strafrecht gelegt. Alles, was in den strafrechtlichen Bereich fällt – von Straßenverkehrsdelikten über Diebstahl, Brandstiftung und Körperverletzung, Vergewaltigung bis hin zu Totschlag und Mord – untersteht ihren Tätigkeitsbereich. Hier ist sie sowohl als Strafverteidigerin sowie als Nebenklägerin beschäftigt. Gerne steht sie Ihnen auch hierbei als kompetente Beraterin zur Seite.
Frau Swalve liebt an ihrem Beruf besonders den Kontakt zu Menschen. Wichtig ist ihr der „gute Draht“ zu den Mandanten, da gerade im Familienrecht ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt unabdingbar ist. Zudem ist Rechtsanwältin Swalve eine Juristin, die mit Leib und Seele Ihre Bedürfnisse vertritt. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit kann sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, so dass sie für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die sie dann auch hartnäckig und mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht.


