Arne Graßmay

Kanzlei Heilig.

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Arne Graßmay ist seit August 1995 in der Kanzlei Heilig & Heimbeck in Kiel tätig. Zuvor studierte der 1963 in Schönberg / Kreis Holstein geborene Jurist an der „Christian-Albrechts-Universität“. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Kiel, wurde er im Januar 1996 zur Anwaltschaft zugelassen. Herr Graßmay verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Herrn Graßmay faszinieren an seinem Beruf das selbständige Arbeiten sowie die Möglichkeit, sich ständig in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Dabei legt er Wert darauf, genau zu arbeiten und die Mandanten bei der Durchführung von Prozessen und außergerichtlichen Verhandlungen „mitzunehmen“, d.h. sie in das Verfahren einzubinden. Rechtsanwalt Graßmay berät und vertritt seine Mandanten u. a. in den Gebieten Arbeitsrecht, privates und gewerbliches Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.

Um den Mandanten einen noch qualifizierteren Service bieten zu können, absolvierte Rechtsanwalt Arne Graßmay im März 2005 den Lehrgang zum „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die entweder im außergerichtlichen Stadium oder notfalls auch im anhängigen Rechtsstreit interessenorientiert durchsetzungsfähig erscheinen. Arne Graßmay unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung von Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrung durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Graßmay in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Graßmay bildet das private und gewerbliche Mietrecht, das im wesentlichen sowohl die Durchsetzung von sämtlichen mietvertraglichen Ansprüchen (z. B. Kündigungen) einerseits wie auch die umfassende Gestaltung von Miet- und Unternehmenspachtverträgen andererseits umfasst.

Daneben ist Rechtsanwalt Graßmay auch für die Regulierung von zum Teil komplexen Verkehrsunfällen zuständig, die ihm u. a. auch von großen Kommunalversicherern aber auch von Privatpersonen übertragen werden. Dabei geht es sowohl um die Abwehr wie auch um die Durchsetzung von verschiedensten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Stadium.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw.
Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Graßmay die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem kann der Mandant auf die überdurchschnittliche Kenntnis der Strafprozessordnung (StPO) vertrauen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Spezialitäten

Seine Spezialisierung hat Rechtsanwalt Arne Graßmay auf das Kinder- und Jugendhilferecht gesetzt. Hierbei betreut er Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in allen Belangen, die das KJHG aufwirft. U. a. werden diese Einrichtungen von ihm in sog. Entgeltverhandlungen nach §§ 78 ff. SGB VIII mit den zuständigen Kostenträgern (Jugendämter) vertreten. Kommt keine einvernehmliche Einigung zustande, sieht das Gesetz zunächst ein Schiedsverfahren vor dem zuständigen Ministerium vor. Auch in derartigen Schiedsverfahren ist Rechtsanwalt Graßmay bereits mandatiert worden.

Daneben vertritt Rechtsanwalt Graßmay schließlich auch die sog. Leistungserbringer im Gesundheitswesen (z. B. Orthopädieschuhmacher) im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen.

Außerberufliche Engagements

Außerberuflich ist Arne Graßmay als Reserveoffizier bei der Bundeswehr aktiv.

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