Heinz-Karl Heilig
Fachgebiete/Charakteristika
Heinz-Karl Heilig wurde 1947 in Kiel geboren. Der 1976 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der „Christian-Albrechts-Universität“ in seiner Heimatstadt Kiel, in der er anschließend auch das Rechtsreferendariat ableistete. Im November 1979 erfolgte die Ernennung zum Notar. Herr Heilig spricht gut Englisch.
An seinem Beruf reizen den Juristen der Umgang mit Menschen sowie die tägliche intellektuelle Herausforderung.
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Rechtsanwalt Heilig liegt auf den Gebieten Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Zum Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen durch Herrn Heilig bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredite, Sicherheiten, wie z.B. Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken etc., Wertpapiergeschäfte, sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihen, Geldanlagen und Anlageberatungen, ec-Karten und Kreditkarten, Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Daueraufträge etc.) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen, Zwangsversteigerungen, Verwertung von Sicherheiten).
Im Rahmen des Kapitalmarktrechts beschäftigt er sich beispielsweise mit Aktienrecht / Aktionärsvertretung (z.B. Wahrnehmung von Hauptversammlungen, Anfechtungsklagen), Börsenrecht und fehlerhafter Kapitalmarktpublizität (z.B. Prospekthaftung).
Des weiteren berät und vertritt Herr Heilig seine Mandanten in allen Fragen rund um das Erbrecht, z.B. bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge), bei lebzeitigen Vermögensübertragungen (Schenkungen, Überlassungsverträge, Altenteilsverträge) und bei der Unternehmensnachfolge, auch unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte.
Nach Eintritt eines Erbfalls kümmert er sich als Ihr Rechtsanwalt um die Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisansprüche. Herr Heilig ist Ihnen behilflich bei der Beschaffung eines Erbscheins, bei der Erbauseinandersetzung, Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung.
Zunehmende Bedeutung erlangt daneben die anwaltliche Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Auslegung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (Patiententestamente), die Sie wegen der damit verbundenen weit reichenden Folgen nicht ohne vorherige Konsultation eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts wie Heinz-Karl Heilig erstellen sollten.
Im öffentlichen Baurecht geht es hingegen primär um die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Behörden sowie mitunter auch um die Konflikte zwischen Bauherr und Nachbarn. Im Mittelpunkt steht hier die für nahezu jedes Bauvorhaben erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung. Das öffentliche Baurecht ist im Grunde durch einen Interessengegensatz gekennzeichnet. Auf der einen Seite befindet sich die Kommune, die mit den Mitteln des Bauplanungsrechts (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) versucht, im Sinne einer bestimmten städtebaulichen Zielvorstellung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken festzulegen. Auf der anderen Seite steht der private Bauherr, der mit seinem Eigentum möglichst frei umgehen möchte. Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert, wenn die Kommune etwa über den Erlass einer Veränderungssperre versucht, private Vorhaben zu blockieren. Vertrauen Sie in diesem Rechtsgebiet auf die immense Erfahrung von Herrn Heilig als Rechtsanwalt aber auch als Notar.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Heinz-Karl Heilig - Sophienblatt 74-78
24114 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
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Spezialitäten
Heinz-Karl Heilig ist ein Spezialist für komplexe gesellschaftsrechtliche Gestaltung. Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt er umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Hier kommt dem Mandanten die Fähigkeit des Juristen strukturiert zu denken zugute. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Heilig erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb seiner Kanzleitätigkeit engagiert sich Herr Heilig für verschiedene kulturelle Verbände und Institutionen in Kiel. Herr Heilig war von 1974 bis 1982 Ratsherr der Stadt Kiel.
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