Michael Wiefhoff
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Wiefhoff wurde 1963 in Münster geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1982 bis 1986 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. 1991 wurde Herr Wiefhoff als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist vor allen bundesdeutschen Gerichten vertretungsberechtigt. Seit 2005 ist er zudem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Rechtsanwalt Michael Wiefhoff spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Michael Wiefhoff arbeitet schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Architektenrecht, privaten Baurecht, Familienrecht und Haftpflichtrecht.
Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Wiefhoff Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ebenso zählt privates Baurecht und Architektenrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Wiefhoff. Das erste stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann. Das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Die Tätigkeit des Architekten begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Es handelt sich dabei eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht.
Rechtsanwalt Wiefhoff berät und vertritt Sie professionell bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Michael Wiefhoff beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und bei Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite.
Seit 2005 führt Michael Wiefhoff den Titel “Fachanwalt Bau- und Architektenrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Herr Wiefhoff hat sich zudem auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Rechtsanwalt Wiefhoff über großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Haftpflichtrechtrechtes vor sämtlichen Gerichten und Behörden ist ein weiterer Schwerpunkt des Juristen. Er vertritt Sie in Bezug auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung. Rechtsanwalt Michael Wiefhoff berät Sie sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger gegenüber der Versicherung, die eventuell den Schaden bezahlt. Die sachlich gesicherte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei einem Verkehrsunfall geht es vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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