Dr. Horst Eggersmann

Fachgebiete/Charakteristika

Horst Eggersmann wurde 1945 in Bünde in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1965 bis 1972 an der Universität Bern und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, promoviert hat er 1974 zum Thema “Kundenzeitschriften in Deutschland — Rechtstatsachen und Rechtsproblematik”, veröffentlicht im C.H. Beck Verlag. Seit 1975 ist er als Rechtsanwalt zugelassen . Bei Bedarf korrespondiert Herr Dr. Eggersmann auch in Englisch.

Soweit es die Zeit zulässt spielt Herr Dr. Eggersmann außerberuflich leidenschaftlich Golf. Er ist seit 1987 Mitglied Präsident des Golfclub Brückhausen e.V.

Rechtsanwalt Dr. Horst Eggersmann bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Adoptionsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Wettbewerbsrecht sowie Notariat.

Herr Eggersmann berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Adoptionsrechts, sei es eine Stiefkind-Adoption, eine Erwachsenen-Adoption o.ä. Der Jurist berät sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen beizeiten zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Eggersmann. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beratung der Kanzlei zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, die Herr Dr. Eggersmann individuell erstellt. Mustervordrucke ohne Beratung bergen die Gefahr der Unwirksamkeit in sich.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, und Kooperationsvertrag. Bei Restrukturierungen und bei Haftungsfragen ist Rechtsanwalt Dr. Horst Eggersmann ebenso ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt Herr Dr. Eggersmann für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen. Darüber hinaus plant und setzt er eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Handelsregistereintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Ein Unterfall des Handelsrechts ist das Wettbewerbsrecht. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution.


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de