Martin R. Krück
Kurzprofil
Die Kanzlei Krück befindet sich direkt in Zweibrücken. Martin R. Krück ist in einer Bürogemeinschaft als Einzelanwalt tätig. Im gemütlich eingerichteten Büro betreut Sie Herr Rechtsanwalt Krück persönlich. Für das Gespräch mit Ihnen nimmt er sich gerne Zeit für Sie.
Die zentrale und verkehrsgünstige Lage der Kanzlei kommt dem Mandanten zu Gute: Das Büro liegt neben dem Bahnhof und dem ehemaligen Zollgebäude. Auch für Mandantenparkplätze ist gesorgt.
Die Bürozeiten sind zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr am Vormittag sowie von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr am Nachmittag. Die Termine werden nach telefonischer Vereinbarung festgelegt. Auf Ihren Wunsch hin sucht Sie Herr Martin R. Krück auch in Ihrem Unternehmen oder zu Hause auf.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Martin R. Krück
- Jakob-Leyser-Str. 1
66482 Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (6332) 18242
- Telefax
- +49 (6332) 76915

- Homepage
- http://www.zw-law.de
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Krück wurde 1955 in Blieskastel geboren und studierte in Saarbrücken Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte er unter anderem bei der deutsch-australischen Handelskammer in Sydney. Seit 1984 hat er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Herr Martin R. Krück korrespondiert auch in Englisch und in Französisch.
Der flexible und pragmatische Anwalt behält stets das Wohl seiner Mandaten im Blick.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht befasst er sich mit Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken. Auch bei Führerscheinentzug können Sie sich an den durchsetzungsstarken Anwalt wenden. Die Abwicklung von Unfällen sowie die Ermittlung der Haftpflichtversicherung über den Zentralruf gehören ebenfalls zu seinem Aufgabengebiet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Herr Rechtsanwalt Krück vertritt sie
bei Betrug, Diebstahl, Körperverletzung oder Raub. Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verteidigt Sie der Volljurist ebenfalls routiniert. Auch als Normalbürger können Sie mit den Strafverfolgungsbehörden Bekanntschaft machen. Eine unvollständige Steuererklärung oder ein Bier zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto kann zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und Beistand zu holen. Die Folgen können dann reduziert werden.
Im Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht kümmert er sich um Kündigungsschutzklagen und die Beratung von Arbeitnehmern. Er steht Ihnen juristisch versiert bei Änderungskündigungen, Entlassungen oder Abmahnungen bei. Herr Rechtsanwalt Krück vertritt Sie bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung (Lohnabrechnungen), der Arbeitszeit, dem Urlaub, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis.
Das Baurecht ist ein Interessenschwerpunkt des Volljuristen. Herr Krück prüft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. RA Krück steht Ihnen in diesen Fällen und bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche zur Seite.
Im Familienrecht tritt RA Krück engagiert für Ihre Interessen ein. Er befasst sich mit der Gestaltung von Eheverträgen, Ehescheidungen und Folgesachen wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht. Neben Schwierigkeiten bei der Betreuung und Vormundschaft kommt es auch bei der Auslegung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils zu Meinungsverschiedenheiten. Auch Vermögensauseinandersetzungen und das Güterrecht bei einer Trennung und Ehescheidung erfordern häufig seinen kompetenten Rat.
Außerberufliche Engagements
Herr Rechtsanwalt Krück ist politisch engagiert: Er wurde in den Stadtrat gewählt und vertritt die „Freie Wählergemeinschaft“. Außerdem ist er Mitglied im „Deutschen Anwaltsverein“, im „Zweibrückener Anwaltsverein“ und Mitglied in der „Arbeitgemeinschaft für Verkehrsrecht“.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


