Dirk Harz

Fachgebiete/Charakteristika

Dirk Harz, geboren 1967 in Langenhagen, studierte an der „Georg-August-Universität“ in Göttingen Jura. Seine Rechtsreferendarszeit verbrachte er am Amtsgericht Hannover, bevor er im Mai 1989 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Ergänzend absolvierte er den Grundkurs zum Notar. Herrn Harz fasziniert an seinem Beruf die Möglichkeit mit Menschen zusammenzuarbeiten und ihnen bei der Bewältigung verschiedener Lebenssachverhalte behilflich zu sein.

Die Schwerpunkte seiner Arbeit bilden das Familienrecht und Erbrecht sowie das Strafrecht.

Das Familienrecht regelt sämtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Lebensgemeinschaften jeder Art, seien sie ehelich oder nichtehelich. Hierzu gehört neben der Scheidung insbesondere die Regelung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt der Ehegatten untereinander, Kindesunterhalt sowie Zugewinnausgleichsansprüchen, das Recht der elterlichen Sorge, des Umgangs mit Kindern, die Verteilung von Hausrat und die Regelung der Rechte an der Ehewohnung. Die rechtzeitige Vereinbarung der Scheidungsfolgen zur beiderseitigen Gewissheit hilft nicht nur Kosten sparen. Die gesicherte Vereinbarung für den Fall der Ehescheidung ermöglicht auch den Blick auf die konstruktive neue Lebensplanung und erspart aufreibende Auseinandersetzungen, die oft unter destruktiven Vorzeichen geführt werden. Sollte im Ehescheidungsverfahren die streitige Auseinandersetzung nötig sein, übernimmt Herr Harz selbstverständlich auch die Prozessvertretung zur Wahrung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren zur Ehescheidung und den Folgesachen.

Die anwaltliche Tätigkeit von Dirk Harz im Bereich Erbrecht umfasst u.a. folgende Punkte: Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenvollmachten, Beratung vor und nach dem Erbfall, Rechtlicher Beistand bei Erbauseinandersetzungen, anwaltliche Tätigkeit vor Gericht, Vertretung bei Teilungsversteigerungen, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Anfechtung von Testamenten.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw.
Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Harz die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden durch Herrn Harz auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.


 

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