Nikolaus Thoma

Kanzlei Thoma

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Nikolaus Thoma, 1965 in Kösching bei Ingolstadt geboren, studierte von 1987 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg. Im Anschluss folgte der Referendarsdienst in Augsburg, Aichach und Schrobenhausen sowie 1993 schließlich die Zulassung zum Rechtsanwalt.

1993 trat Nikolaus Thoma in die Kanzlei ein und erwarb 1998 nach dem Besuch entsprechender Weiterbildungsveranstaltungen und Ablegung der von der Rechtsanwaltskammer vorgeschriebenen Prüfung die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Seither erfolgt auch eine ständige Weiterbildung.

Er besitzt gute Kenntnisse im Englischen.

Rechtsanwalt Nikolaus Thoma bearbeitet in der Kanzlei Thoma überwiegend Mandate aus dem  Arbeitsrecht, Pachtrecht und Mietrecht, sowie aus dem Strafrecht und Strafverfahrensrecht.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Nikolaus Thoma gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es unter anderem um die Themen  Kündigung bzw. Kündigungsschutz, Abmahnungen, Lohnansprüche und Abfindungen geht.  Aber auch die Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverträgen gehören zum Arbeitsfeld des Anwalts.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Nikolaus Thoma liegt im Straßenverkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich dabei über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Im Vordergrund steht insbesondere die zügige und effiziente Abwicklung und Regulierung von Unfallschäden. Gerade nach schwereren Verkehrsunfällen ist einerseits die Unterstützung durch den Anwalt ein großer Vorteil für den Betroffenen, andererseits bereitet dem juristischen Laien vor allem auch die Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen häufig große Probleme. Hier zahlt sich die jahrzehntelange Erfahrung der Kanzlei für den Mandanten aus.

Im Mietrecht, welches einen weiteren Interessenschwerpunkt von Nikolaus Thoma darstellt, befasst der Rechtsanwalt sich mit den rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern.
Kündigungen, Räumungsklagen, Kündigungsfristen, sowie  Mietverträge im Zusammenhang mit Mieterhöhungen und Mietminderungen etc. zählen zum Inhalt des Mietrechts, genauso wie die Abwicklung von entstandenen Schäden bzw. Schadenersatzforderungen.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Augsburger Anwaltsverein


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Nikolaus Thoma
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Bayern
Deutschland

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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