Horst Thoma
Fachgebiete/Charakteristika
Horst Thoma wurde im Jahre 1939 in Tarnowitz in Oberschlesien geboren. Er studierte von 1959 bis 1963 Rechtswissenschaften an der Universität in München. Die darauf folgende Referendariatszeit leistete er in Augsburg, München und Aichach ab. Nachdem er 1967 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, gründete er seine Kanzlei in Aichach.
Er besitzt Grundkenntnisse im Französischen.
Rechtsanwalt Horst Thoma bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Erbrecht und Familienrecht an.
Im Vordergrund steht dabei präventiv die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, wobei insbesondere auch auf die rechtlichen und tatsächlichen Folgen der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen zu achten ist. Rechtsanwalt Horst Thoma verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung so genannter "Behinderten-Testamente", wie sie erforderlich werden, wenn in der Familie die Erbfolge zum Beispiel wegen pflegebedürftiger Familienmitglieder nach deren besonderen Anforderungen auszurichten ist.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Horst Thoma liegt beim Familienrecht. Scheidungen und angrenzende Rechtsfragen, wie Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Umgangsrecht, zählen zum Gebiet des Familienrechts, genauso wie die Regelung von Vermögensauseinandersetzungen.
An seinem Beruf schätzt Rechtsanwalt Horst Thoma besonders die Möglichkeit, zusammen mit seinen Kollegen gestaltend zu wirken und gemeinsam mit den Klienten Lösungen herauszuarbeiten. Sein Ziel ist es, möglichst einvernehmliche Regelungen im Interesse seiner Mandanten zu erreichen.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein
- Augsburger Anwaltsverein
- InterLEX-GmbH
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Horst Thoma - Schulstraße 4 b
86551 Aichach
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8251) 81987-0
- Telefax
- +49 (8251) 819879

- Homepage
- http://www.kanzlei-thoma.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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