Max Oberberg

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Max Oberberg ist seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Volljurist wurde 1953 in Itzehoe geboren und studierte in Berlin Rechtswissenschaften.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Max Oberberg sind das Arbeitsrecht und das Dienstvertragsrecht.
Zu gleichen Teilen befaßt er sich mit dem Kollektivarbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht. Er übernimmt die Betriebsratsvertretung bei Massenentlassungen, begleitet bei Sozialplanverhandlungen und berät juristisch bei Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Im Individualarbeitsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Oberberg in Kündigungsschutzverfahren, unterstützt bei Abwicklungsverhandlungen. Er berät bei der Arbeitsvertragsgestaltung und in Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Herrn Rechtsanwalt Oberberg ist wichtig, durch seine Tätigkeit Menschen, die in rechtlichen Konflikten auf der schwächeren Seite stehen, zu helfen, zu ihrem Recht zu kommen und ihr Anliegen und ihre Ansprüche beim Vertragspartner oder auch mit Hilfe des Gerichtes vorzutragen und soweit möglich durchzusetzen.

Im Oktober 2004 hat das Magazin "Focus" in seiner großen Anwaltsliste Rechtsanwalt Max Oberberg als einen von zwei Anwälten für Schleswig-Holstein auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes empfohlen.

Herr Rechtsanwalt Oberberg ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel Fachanwalt zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Max Oberberg
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24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

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Publikationen

Herr Rechtsanwalt Oberberg hat verschiedene Aufsätze zum Arbeitsrecht veröffentlicht:

  • "Ausgewählte Entscheidungen - Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich", Arbeit und Recht 2003, 68 ff.
  • "Anrechenbarkeit des Nachteilsausgleichs auf die Sozialplanabfindung - §§ 111, 112, 113 Abs. 3 BetrVG", Arbeitsrecht im Betrieb 2002,169 ff.
  • "Erstreikbarkeit eines Ergänzungstarifvertrages für den Betrieb eines verbandsangehörigen Arbeitgebers", Arbeitsrecht im Betrieb 2002, 633 ff.
  • „Datenschutzkonforme Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und Beteiligung des Betriebsrats“, Gundermann/Oberberg, Arbeit und Recht 2007, 19 ff..