Julia Höchstädter

Fachgebiete/Charakteristika

Julia Höchstädter wurde 1975 in Kösching geboren. Ihr Jurastudium absolvierte sie an der Universität Regensburg sowie in Triest/Italien. Dem Referendarsdienst, den sie in Nürnberg ableistete, folgte das zweite juristische Staatsexamen sowie ein dreimonatiges Praktikum in der Kanzlei Studio Legale Marzari Maestroni Maggiora Nicolini in Verona/Italien. Unmittelbar nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2004 folgte der Eintritt in die Kanzlei Höchstädter und Kollegen. Frau Höchstädter spricht fliesend italienisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwältin Höchstädter übernimmt Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Kerngebieten des Zivilrechts mit Schwerpunkten im allgemeinen Kauf- und Schuldrecht sowie im Miet- und Pachtrecht. Darüber hinaus ist sie im Bereich des Forderungsinkasso tätig.

Auf dem Gebiet Inkasso berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Höchstädter bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, die beispielsweise aus Darlehensverträgen, aber auch aus Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen herrühren. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben ist vor allem mit erheblichen Mühen konfrontiert. Aber auch gegenüber einem Inkassoinstitut ist es oft der schnellere und billigere Weg, die Forderung einem Rechtsanwalt zur Eintreibung zu übergeben. Hier können alle notwendigen Vorgänge von der Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung aus einer Hand geschehen. Frau Höchstädter übernimmt den vollständigen Mahnvorgang, eine zuverlässige Fristenkontrolle, das richtige in Verzug setzen des Schuldners, die Geltendmachung von Verzugszinsen, die Erwirkung eines Mahnbescheids sowie die Vertretung vor Gericht. In der Zwangsvollstreckung wird sie von der Vollstreckungsabteilung der Kanzlei Höchstädter und Kollegen kompetent unterstützt.

Im allgemeinen Schuldrecht liegt ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Höchstädter. Sie behandelt im Wege der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung Fragen zu den Themen Kaufvertrag, Werkvertrag, Schenkung, Leihe, Darlehen und Bürgschaft. Daneben prüft sie auch allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit und wirksame Einbeziehung in die Verträge. Frau Höchstädter vertritt Sie in Problemfeldern Sachmängelhaftung und Gewährleistung, Garantie, Rücktritt und Schadensersatz, Verzug und Verjährung.

Die Kanzlei Höchstädter und Kollegen ist ADAC-Vertragskanzlei. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung für ADAC Mitglieder ist Rechtsanwältin Höchstädter Ansprechpartnerin zu den Themen „Auto“ und „Mobilität“. Ihre Fragen zu Kfz-Kaufverträgen, Sachmängeln an Fahrzeugen, Reparatur, Rücktritt und Schadensersatz werden hier kompetent beantwortet.

Auf dem Gebiet des Mietrechts vertritt Rechtsanwältin Höchstädter sowohl Vermieter als auch Mieter. Vor Beginn des Mietverhältnisses werden Mietverträge gestaltet, überprüft und ggf. geändert. Während des Mietverhältnisses informiert sie Rechtsanwältin Höchstädter zu Kündigungen und Kündigungsfristen, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage und Rechtsprechung, ferner zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhung, zu Schönheitsreparaturen und Mietereinbauten, zu Fragen bezüglich der Kaution und Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Für Vermieter betreibt Frau Höchstädter die Durchsetzung von Mietzinsforderungen, Schadensersatzansprüchen, dem Vermieterpfandrecht oder des Räumungsanspruchs.

Auch im Gewerberaummietrecht berät Sie Rechtsanwältin Höchstädter. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vom Wohnraummietrecht vor allem dadurch, dass Schutzvorschriften zugunsten des häufig wirtschaftlich schwächeren oder unerfahrenen Mieters im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund besteht insbesondere beim Entwurf des Vertragstextes ein großer Gestaltungsspielraum. Dieser kann durch Rücksprache mit Frau Höchstädter sowohl zugunsten des Mieters als auch zugunsten des Vermieters optimal ausgenützt werden. Die Vertragsgestaltung kann dann den individuellen Vorstellungen und Notwendigkeiten Rechnung tragen.

Das Pachtrecht unterliegt im wesentlichen den gleichen Bestimmungen wie das Mietrecht. Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter allerdings verpflichtet, dem Pächter nicht nur den Gebrauch des verpachteten Gegenstands sondern auch den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren. Rechtliche Besonderheiten gelten für die Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks. Frau Höchstädter ist hier Ihre Ansprechpartnerin.

In allen oben genanten Bereichen vertritt Sie Rechtsanwältin Höchstädter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen deutschen Amts- und Landgerichten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Julia Höchstädter
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Deutschland

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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