Dörte Heeschen
Fachgebiete/Charakteristika
Dörte Heeschen wurde 1974 geboren. Während ihres Studiums sammelte sie erste juristische Erfahrungen als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Herrn Prof. Dr. Winkler von Mohrenfels.
Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte Rechtsanwältin Heeschen ihr Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf.
Ihre Grundkenntnisse in Englisch erwarb sie u.a. bei einem 3-monatigen Praktikum bei der internationalen Londoner Anwaltskanzlei Pritchard Englefield Solicitors. Seit Mai 2001 ist Rechtsanwältin Heeschen zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem arbeitet sie bei der Kanzlei Höchstädter & Kollegen in Ingolstadt.
Rechtsanwältin Heeschen betreut in der Kanzlei Höchstädter & Kollegen überwiegend Mandate, welche unter den Stichwörtern „Mieten“ und „Vermieten“ zusammenzufassen sind.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen praktischen Erfahrung und theoretischen Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten hat die Rechtsanwaltskammer München Frau Heeschen gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen.
Die meisten Menschen sind selbst Mieter oder Vermieter. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft deshalb für diese Menschen mehr Fragen auf, wie z.B. Abschluss eines Mietvertrages, Zeitmietvertrag, fristlose oder ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist, Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete, Mietminderung (z.B. wegen Schimmel, Feuchtigkeit, Lärm,...) Schadensersatz, Mangelbeseitigung, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Kaution und Kautionsabrechnung, Tierhaltung, Betriebskostenabrechnung nach den Vorgaben der Betriebskostenverordnung (BKV) bzw. der Heizkostenverordnung (HeizkostV), usw.
Besonders die Mietrechtsreform aus dem Jahre 2001 wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, insbesondere im Hinblick auf bestehende Altmietverträge. Gilt für diese altes Recht oder neues Recht; welche Übergangsvorschriften sind zu beachten. Welche Rechte habe ich als Mieter oder Vermieter?
Wer wollte nicht schon mal die Miete im laufenden Vertragsverhältnis erhöhen oder mindern? Welche besonderen Formvorschriften sind zu beachten, von denen die Wirksamkeit einer Mieterhöhung abhängen kann?
Was muss man unternehmen, eine Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarf) wirksam durchzusetzen bzw. erfolgreich abzuwenden? Was ist zu tun, wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht? In welchem Zustand muss der Mieter die Wohnung übergeben?
Im Gewerberaummietrecht sind im Gegensatz zum Wohnraummietrecht der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Handlungsspielraum für den Gewerberaumvermieter und seinen Mieter ist enorm. Zum Teil treten die wirtschaftlich relevanten Fragen der Vertragsparteien schon dann auf, wenn das Mietobjekt noch gar nicht fertiggestellt ist, wie z.B. Bestimmung der mietzinsrelevaten Fläche – z.B. nach der DIN 277 -, Optionsrecht, Wertsicherungsklausel, Umsatzmiete, Umlagemöglichkeit nahezu aller Nebenkosten, Abwälzung der Instandhaltung und Instandsetzung auf den Mieter, Einschränkung der Mieterrechte für Minderung und Schadensersatz, Konkurrenzschutz, Aufrechnungsverbot, etc..
Das Pachtrecht ist eng mit dem Mietrecht verwandt. Auch hier können sie sich an Rechtsanwältin Heeschen wenden.
Rechtsanwältin Heeschen berät und vertritt Privatmandanten ebenso wie Geschäftsmandanten. Dabei ist sie sowohl auf Mieterseite als auch auf Vermieterseite im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht tätig. Sie übernimmt neben der Anfertigung auch die Prüfung von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen.
Im Streitfall unterstützt sie u.a. beim Ausspruch bzw. der Abwehr der Kündigung, bei der Durchsetzung der Mieterhöhung, bei der einvernehmlichen Auflösung des Mietverhältnisses, bei der Geltendmachung bzw. Abwehr des Räumungsanspruchs, bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen z.B. wegen Beschädigung der Mietsache oder unterlassener Schönheitsreparaturen, bei der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung, bei der Geltendmachung von Mängeln an der Mietsache und Minderungsrechten, bei der Durchsetzung des Kautionsrückzahlungsanspruchs oder sonstiger Zahlungsansprüche, etc.
Neben der außergerichtlichen Vertretung übernimmt Rechtsanwältin Heeschen ihre Vertretung im Beweisverfahren und allen anderen Streitverfahren vor Gericht.
Ein weiter Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Heeschen liegt im allgemeinen Vertragsrecht. Die Bearbeitung von Problemen aus Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag und Darlehensvertrag liegt bei ihr in kompetenten Händen. Hier können neben Fragen zum Abschluss eines wirksamen Vertrages, Fragen zur Sachmängelgewährleistung, zu Lieferstörungen, Verzugregelungen, Garantien, Eigentumsvorbehalten sowie zu arglistiger Täuschung, Verjährung, Gerichtsstandvereinbarungen etc. auftreten. Auch die Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit und deren wirksame Einbeziehung in Verträge übernimmt Rechtsanwältin Heeschen für sie.
Rechtsanwalt F. Höchstädter ist Vertragsanwalt des ADAC. ADAC-Mitglieder genießen das Recht auf eine kostenlose Erstberatung rund um den Begriff „Auto“. Im Rahmen dieser ADAC-Beratung klärt Rechtsanwältin Heeschen u.a. über Möglichkeiten der Gewährleistung und über sonstige Fragen im Rahmen von KfZ - Kaufverträgen auf.
Sind Sie Opfer einer körperlichen Auseinandersetzung geworden oder haben sie sich bei einem Unfall verletzt, so haben sie womöglich einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verursacher der Verletzung. Auch insoweit können sie sich an Rechtsanwältin Heeschen wenden.
In allen oben genannten Bereichen werden sie von Rechtsanwältin Heeschen sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Verfahren vertreten.
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Wohnungseigentum (WEG) im Deutschen Anwaltsverein
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dörte Heeschen - Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (841) 93312-0
- Telefax
- +49 (841) 9331214

- Homepage
- http://www.hsk-rae.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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