Dr. Matthias Heeschen
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Matthias Heeschen wurde 1973 geboren. Nach dem Abitur folgten das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Bereits während seines Studiums war Herr Dr. Heeschen als studentische Hilfskraft am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Bernhard Großfeld beschäftigt. Nach dem Abschluss des Studiums promovierte Herr Dr. Heeschen bei Herr Prof. Großfeld zu einem rechtsvergleichenden Thema. Während dieser Zeit arbeitete Herr Dr. Heeschen zunächst auch als wissenschaftliche Hilfskraft am vorgenannten Lehrstuhl. Weiterhin verbrachte Herr Dr. Heeschen im Rahmen seiner Promotion einen ca. 5-monatigen Forschungsaufenthalt an der Universität in Caen/Normandie. Herr Dr. Heeschen schloss seine Promotion im Jahr 2001 ab.
Herr Dr. Heeschen absolvierte sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Rahmen dieser Ausbildung verbrachte er u. a. eine 3-monatige Station in London.
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2001 trat Herr Dr. Heeschen in die Kanzlei Höchstädter & Kollegen ein, in der er bereits Teile seiner Referendarzeit absolviert hatte.
Herr Dr. Heeschen spricht fließend Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch.
Herr Dr. Heeschen ist in der Rechtsanwaltskanzlei Höchstädter & Kollegen im Baurechtsreferat tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Heeschen liegt im privaten Baurecht, dem Architekten- und Ingenieurrecht sowie dem Bauträgerrecht. Weitere Interessenschwerpunkte bilden das Vergaberecht sowie das Immobilienrecht. Das Tätigkeitsfeld von Herrn Dr. Heeschen lässt sich mit dem Stichwort „Bauen“ am besten beschreiben.
Mit Urkunde vom 24.01.2006 hat die Rechtsanwaltskammer München Herrn Dr. Heeschen gestattet, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.
Das private Baurecht (auch Bauwerkvertragsrecht genannt) behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherr (Auftraggeber) und dem Werkunternehmer (Auftragnehmer). Die Hauptstreitpunkte im privaten Baurecht sind in der Regel Mängel des erstellten Bauwerks sowie die in Rechnung gestellte Vergütung. Ausgangspunkt vieler Rechtsstreitigkeiten ist der zwischen den Parteien geschlossene Bauvertrag. Auch die Vertragsgestaltung von Werkverträgen fällt in das private Baurecht.
In das private Baurecht fallen insbesondere Themen die mit folgenden Stichworten verbunden sind:
- Bauvertrag, insbesondere VOB
- Werklohn
- Sicherheiten am Bau
- Insolvenz am Bau
- Baumangel und Mängelrechte
und - Verjährung.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architekten- und Ingenieurrecht berät und vertritt Herr Dr. Heeschen Architekten, Ingenieure sowie öffentliche und private Bauherren. Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst die Vertragsgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Honorarfragen (Stichwort HOAI) sowie Haftungsfragen.
Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist unter anderem der Umfang der geschuldeten Leistungen zu regeln. Weiter sind hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben HOAI zulässige Preisvereinbarungen zu treffen. Schließlich ist zu regeln, in welchem Umfang der Bauherr dem Architekten oder Ingenieur Vollmacht erteilen will, Anordnungen (z. B. Zusatzleistungen) auf der Baustelle zu treffen.
Bei Honorarstreitigkeiten entsteht zwischen den Parteien häufig Streit über die Frage, ob die Forderung des Architekten oder Ingenieurs der Höhe nach begründet ist und ob die Rechnung den strengen Vorgaben der HOAI entspricht. Das Tätigkeitsfeld umfasst hier aber auch Honorarfragen, wie Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung bzw. bei geänderter Planung, Gültigkeit von Honorarvereinbarungen, Bindung des Architekten und Ingenieurs an die Schlussrechnung, sowie die Prüffähigkeit der Schlussrechnung.
Ein wesentlicher Punkt des Architekten- und Ingenieurrechts ist schließlich das Haftungsrecht. Häufig macht der Bauherr gegenüber dem haftpflichtversicherten Architekten Schadensersatzansprüche geltend. Derartige Schadensersatzansprüche bestehen in der Regel bereits dann, wenn sich ein Mangel in der Architektenleistung bereits im Bauwerk realisiert hat. Streitpunkte sind hier insbesondere Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Fehler in der Bauüberwachung (Überwachungsmängel), Zurückbehaltungsrecht/Herausgabe an/von Planungsunterlagen und Bauakten.
Das Bauträgerrecht ist eng mit dem privaten Baurecht verknüpft. Auch das Bauträgerrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Heeschen dar. Dieser vertritt sowohl Bauträger als auch private Kunden (Käufer).
Während im privaten Baurecht in der Regel ein reiner Bauvertrag (Werkvertrag) im Vordergrund steht, verkauft ein Bauträger eine Bauleistung zusammen mit einem Grundstück (z. B. eine zu errichtende Wohnung oder Doppelhaushälfte). Ausgangspunkt des Bauträgerrechts ist daher zunächst der notarielle „Kaufvertrag“. Hier treffen die Parteien häufig Vereinbarungen mit weit reichenden Konsequenzen (z. B. Zwangsvollstreckungsunterwerfung für den Käufer betreffend den Kaufpreis oder Haftungsfragen für den Bauträger aus der Baubeschreibung). Der Bauträger ist darüber hinaus an die speziellen Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) gebunden. Da der Bauträger eine Bauleistung erbringt, greifen auch im Bauträgerrecht die Rechtsfragen aus dem privaten Baurecht. Hier gelten allerdings eine Reihe von Besonderheiten, da beim Wohnungskäufer in der Regel eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht.
Für den Bauträger ist es in der Regel wichtig, dass das Bauwerk fristgerecht fertig gestellt wird, damit er dem Kunden die vereinbarten Kaufpreisraten in Rechnung stellen kann. Auch hier greift die Parallele zum privaten Baurecht, da der Bauträger in der Regel das Bauwerk nicht selbst errichtet, sondern Handwerker hiermit beauftragt. Macht der Kunde gegenüber dem Bauträger Mängel geltend, so ist es wichtig, bereits an dieser Stelle den Weg dafür zu ebnen, dass der Bauträger den verantwortlichen Handwerker erfolgreich in Regress nehmen kann.
In der Kanzlei Höchstädter & Kollegen bearbeitet Herr Rechtsanwalt Dr. Heeschen auch Mandate aus dem Vergaberecht. Es handelt sich um die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (z.B. Kommunen). Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von VOB-Leistungen, VOL-Leistungen und VOF-Leistungen berät und vertritt der Jurist öffentliche Auftraggeber sowie Bieter und Bewerber beispielsweise bei der Prüfung der Ausschreibungspflichtigkeit und des richtigen Vergabeverfahrens oder bei der Vertragsgestaltung. Im übrigen erfolgt die Vertretung in Verfahren vor den Vergabekammern sowie die rechtliche Begleitung in Vergabeverfahren.
Schließlich übernimmt Herr Dr. Heeschen auch Mandate aus dem Grundstücksrecht, ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf. Entscheidend ist auch hier häufig die vertragliche Vereinbarung, insbesondere, was verkauft wird und ob bzw. in welchem Umfang der Verkäufer die Mangelgewährleistung übernehmen möchte. Häufig entdecken etwa Käufer einer gebrauchten Immobilie nach deren Übergabe eine Reihe von versteckten Mängeln (z. B. Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung), die sie bei der Hausbesichtigung nicht gesehen haben. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob derartige Mängel auch von einem vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss umfasst sind oder nicht. Nachdem es sich hierbei wiederum häufig um bautechnische Sachverhalte handelt, ist das Immobilienrecht wiederum eng mit dem privaten Baurecht und dem Bauträgerrecht verknüpft.
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. Matthias Heeschen - Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (841) 93312-0
- Telefax
- +49 (841) 9331214

- Homepage
- http://www.hsk-rae.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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