Andrea Stührmann
Fachgebiete/Charakteristika
Andrea Stührmann, geboren 1972 in Hannover, ist seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2000 für die Kanzlei Höchstädter & Kollegen tätig. Dem ging ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Regensburg und Madrid/Spanien voran. Das sich daran anschließende Rechtsreferendariat leistete Frau Stührmann in Regensburg und München. Aufgrund ihrer Studienzeit in Madrid spricht sie fließend spanisch. Zusätzlich verfügt die Juristin über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Seit November 2004 ist Rechtsanwältin Andrea Stührmann dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwältin“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt darf max. 2 Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss man mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen, wobei die Gesamtdauer der Fortbildung 10 Zeitstunden nicht unterschreiten darf.
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung und ist ein Oberbegriff wie für Rechtsgebiete wie Staatshaftungsrecht, Straßen- und Wegerecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht, Beamtenrecht und öffentliches Baurecht.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Stührmann liegt im öffentlichen Baurecht. Diese Tätigkeit beinhaltet insbesondere die Beratung und Vertretung von (privaten) Bauherren und Investoren sowie Kommunen bei der Schaffung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht. Davon ist die ggf. gerichtliche Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, aber auch die Entwicklung von Bauland im Bebauungsplanverfahren in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen und/oder Vorhaben- und Erschließungsplänen umfasst.
Ferner berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Stührmann in Drittanfechtungsverfahren Nachbarn, die sich gegen einen Bebauungsplan bzw. eine Baugenehmigung für benachbarte Grundstücke wehren wollen. Zum öffentlichen Baurecht gehört weiter auch die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhaften Bauleitplanung oder Genehmigungserteilung. Die Tätigkeit beinhaltet auch die Beratung und Vertretung von Kommunen, Bauherren, Investoren und Nachbarn in Normenkontrollverfahren sowie die Vertretung in Raumordnungsverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmern wie auch Nachbarn oder Bürgerinitiativen in Planfeststellungsverfahren etwa für die Genehmigung eines Nasskiesabbaus oder den Bau einer neuen Straße. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Durchsetzung Ihrer Rechtspositionen bzw. Abwehr der gegen Sie gerichteten Forderungen im Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Planfeststellungsverfahren, Erschließungsverfahren, Immissionsschutzverfahren, Bodenschutzverfahren und Altlastensanierungsverfahren, sonstigen Genehmigungsverfahren u.a.m.
Frau Rechtsanwältin Stührmann prüft die Rechtmäßigkeit von Erschließungsbeitrags- und sonstigen Abgabenbescheiden und vertritt Sie sowohl vor den Kommunen, im Widerspruchsverfahren vor den Landratsämtern und in Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, insbesondere auch beim Abschluss von Erschließungsverträgen und sonstigen städtebaulichen Verträgen.
Frau Stührmann unterstützt ihre Mandanten durch die Begleitung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Umlegungsverfahren.
Weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung bei Problemen aus dem privaten Baurecht (auch Bauwerkvertragsrecht genannt). Das private Baurecht beinhaltet die zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen den Baubeteiligten. Als Baubeteiligte gelten die Parteien von zivilrechtlichen Verträgen, z. B. Bauherr (Auftraggeber), Bauunternehmen (Auftragnehmer) und Architekt. Neben den Regelungen im Vertrag dienen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) die wesentliche Grundlage des privaten Baurechts.
Weiter berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Stührmann Sie bei dem Abschluss von Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen sowie bei der Durchsetzung der Rechte aus solchen Verträgen. Wesentlicher Bestandteil des Grundstücksrechts ist auch die Beratung und Vertretung hinsichtlich im Grundbuch eingetragener Rechte wie Grunddienstbarkeiten (z. B. Geh- und Fahrtrecht), Reallasten u. ä.
Gegenstand der Tätigkeit von Rechtsanwältin Stührmann ist auch die Vertretung von Grundstückseigentümern und Nachbarn bei Ansprüchen aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis und aus dem AGBGB (z. B. überhängende Zweige, Grenzabstand von Pflanzen, Immissionen).
Mitgliedschaften:
- Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Andrea Stührmann - Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (841) 93312-0
- Telefax
- +49 (841) 9331214

- Homepage
- http://www.hsk-rae.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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