Stefan Höchstädter
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Höchstädter, geboren 1971, studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften. Den Referendardienst leistete er in Regensburg ab, ergänzt durch einen 3-monatigen Kanzleiaufenthalt in Mailand/Italien. Rechtsanwalt Höchstädter ist seit dem Jahr 2000 zugelassener Rechtsanwalt und seit dem 01.01.2001 für die Kanzlei Höchstädter und Kollegen tätig, nach vorangegangener Mitarbeit in einer Münchener Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsanwalt Höchstädter verfügt über gute Englischkenntnisse und über Grundkenntnisse in Italienisch und Französisch. Er ist an allen Amts- und Landgerichten vertretungsberechtigt, ab September 2005 auch an allen Oberlandesgerichten.
Nach erfolgreicher Weiterqualifikation wurde Rechtsanwalt Stefan Höchstädter von der zuständigen Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Rechtsanwalt Stefan Höchstädter betreut in der Kanzlei Höchstädter und Kollegen ein Referat mit starkem Schwerpunkt im Familienrecht. So verschieden die familienrechtlichen Fallgestaltungen auch sind, ist ihnen doch gemeinsam, dass sich der Mandant in einer oft existenziellen Krise gefangen sieht. Um so wichtiger ist hier eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, wobei die Probleme in allgemein schwieriger Lebenssituation auf ihren juristischen Gehalt überprüft und damit zugleich einer Lösung zugeführt werden. Häufig ermöglicht die Lösung juristischer Probleme den betroffenen Personen wieder einen natürlicheren und unverkrampfteren Umgang miteinander. Dabei ist es gerade in familiären Spannungen wichtig, nach Möglichkeit unstreitige und gütliche Lösungen zu finden. Kommt es beispielsweise zur endgültigen Trennung von Eheleuten mit Kindern, so muss die Scheidung nicht zwangsläufig streitig ablaufen, über vorhandene Kinder werden auch die geschiedenen Eltern unter Umständen noch für lange Zeit gemeinsame Kontaktpunkte haben.
Rechtsanwalt Stefan Höchstädter berät sie auf allen Gebieten des Familienrechts. Ist es zur Trennung gekommen, ist in der Regel sofort zu klären, ob und in welcher Höhe es Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten und Kindern gibt. Oft besteht auch das Bedürfnis, Regelungen zum Aufenthalt (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und zum Umgang (Umgangsrecht) mit den Kindern zu treffen. Häufig bedarf die Benutzung der Wohnung durch den einen oder anderen Ehegatten und die Kinder der Regelung. Ein dauerhaftes Getrenntleben in der Ehewohnung, die so genannte Trennung von Tisch und Bett ist möglich, aber in den sel-tensten Fällen gewünscht, meistens nur eine Notlösung.
Insbesondere bei bevorstehender Scheidung können sich Eltern manchmal nicht mehr zu gemeinsamen Entscheidungen für das Kindeswohl durchringen. Dann kann eine Regelung der elterlichen Sorge (Sorgerecht) nötig sein. Häufig müssen die Vermögensverhältnisse geregelt werden, ebenso die weitere Behandlung von vorhandenen Schulden. Dies kann Einzelgegenstände betreffen, wie etwa die Teilung des ehelichen Hausrats oder beispielsweise von Geldanlagen, die weitere Behandlung von Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen, aber auch das Vermögen im Ganzen. Hier müssen ggf. güterrechtliche Ausgleichsansprüche überprüft werden, etwa der Zugewinnausgleich oder auch die Vermögensauseinandersetzung bei einer Gütergemeinschaft. Manche Eheleute haben auch den Güterstand der Gütertrennung vereinbart, damit haben sie klargestellt, dass es keine Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht geben soll.
Diese Problemkreise werden Hauptsächlich bei Trennung und Scheidung von Ehen relevant, das Bedürfnis zur Regelung von Unterhaltsfragen gibt es aber ebenso bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, häufig sind auch die Unterhaltsansprüche von Kindern nicht verheirateter Eltern zu regeln. Hier kann es insbesondere erforderlich sein, die Frage der Abstammung zu klären, dies betrifft sowohl die positive Feststellung der Vaterschaft wie auch Vaterschaftsanfechtung. Tatsächlich hängt hiervon einiges ab, insbesondere Unterhaltsansprüche und die erbrechtliche Stellung. Selbstverständlich können alle genannten Fragestellungen auch im Rahmen der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auftauchen, zum Teil auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft heterosexueller Paare.
Rechtsanwalt Stefan Höchstädter berät Sie über das Bestehen von Ansprüchen aus den genannten Problemkreisen und erarbeitet mit Ihnen ein Konzept zu deren Durchsetzung, selbstverständlich auf der anderen Seite auch erforderlichenfalls zu deren Abwehr. Im Rahmen des Möglichen wird versucht, die Dinge nicht streitiger zu machen, als sie sind. Sollte eine gütliche Einigung scheitern, vertritt Sie Rechtsanwalt Stefan Höchstädter auch vor dem Familiengericht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Höchstädter besteht in der Erarbeitung von Verträge und Vereinbarungen, um Streitigkeiten der oben beschriebenen Art gar nicht erst entstehen zu lassen, etwa durch einen Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung. Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Höchstädter umfasst auch die Schnittstellen des Familienrechts zu weiteren relevanten Rechtsgebieten, etwa dem Erbrecht und dem Steuerrecht.
Weiterhin ist Stefan Höchstädter auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts tätig und berät und vertritt Sie in Rechtsangelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts und Schuldrechts, etwa bei Kaufverträgen und den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten, zum Beispiel Gewährleistung bei Sachmängeln. Außerdem hat Herr Höchstädter einen weiteren Interessenschwerpunkt im Arbeitsrecht.
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht im DAV
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Stefan Höchstädter - Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (841) 93312-0
- Telefax
- +49 (841) 9331214

- Homepage
- http://www.hsk-rae.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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