Dr. Heinz K. Haidl

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Heinz K. Haidl, geboren 1964, studierte an der Universität Regensburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Sein Referendariat absolvierte er in München und ergänzte es durch einen dreimonatigen Aufenthalt in Kanada. Im Anschluss daran war Herr Dr. Haidl als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt tätig. Der Jurist verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Dr. Heinz K. Haidl ist seit 1993 Rechtsanwalt und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Im Jahr 1996 erfolgte die Promotion zu dem wettbewerbsrechtlichen Thema Die anlehnende vergleichende Werbung in Deutschland und in der Europäischen Union.

Rechtsanwalt Dr. Heinz K. Haidl betreut in der Kanzlei Höchstädter & Kollegen das wirtschaftsrechtliche Referat. Dieses umfasst das Wettbewerbsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Handels- und das Gesellschaftsrecht, das allgemeine Vertragsrecht und das AGB-Recht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Familienrecht.

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten. Die Hauptursache liegt darin, dass materielles und prozessuales Wettbewerbsrecht wie auf keinem anderen Gebiet Richterrecht ist. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig aufgrund der fallgruppenorientierten Kasuistik. Keineswegs weniger Fragen stellen sich wegen des „richtigen“ prozessualen Vorgehens. Dies gilt vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel auch im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgefochten wurden. Um sich gegenüber Konkurrenten, Verbänden oder gar Abmahnvereinen behaupten oder durchsetzen zu können, benötigen Sie einen Spezialisten. Denn in diesem Bereich ist dezidiertes Wissen unverzichtbar, wie Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Verfügungsanträge oder Schutzschriften zu formulieren sind, was bei Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie Schadensersatzansprüche vorbereitet und durchgesetzt bzw. abgewehrt werden können. Bis 1999 war Herr Dr. Haidl Inhaber zweier Lehraufträge für Wettbewerbsrecht an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Eichstätt, was seine Kompetenz auf diesem Rechtsgebiet unterstreicht.

Der Tätigkeitsbereich gewerblicher Rechtsschutz umfasst neben dem Wettbewerbsrecht und dem Recht der Werbung insbesondere die Gebiete Markenrecht und Kennzeichenrecht, Urheberrecht, Rechtsfragen des geistigen Eigentums.

Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Haidl umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung grundsätzlich um die Regelung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden neben steuerlichen Aspekten insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive Beachtung. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit dem Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Dr. Haidl erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich, vor allem im GmbH-Recht und im Personengesellschaftsrecht.

Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt; es modifiziert und konkretisiert das bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind.

Das Vertragsrecht umfasst die Überprüfung und Gestaltung von Verträgen sowie Vereinbarungen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist die unerlässliche Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner und/oder Kunden. Für bestimmte Verträge sind besondere Formvorschriften vorgesehen, beispielsweise im GmbH-Recht.

Im Geschäftsverkehr sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gewerbetreibende oftmals unerlässlich. Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bietet dabei zwei wesentliche Vorteile. Zum einen kann der Unternehmer bestimmte gesetzliche Regelungen zu seinen Gunsten modifizieren. Zum anderen weiß auch der Nutzer klare und durchschaubare AGB zu schätzen. Dabei sollten Sie daran denken, dass AGB nur dann von Vorteil sind, wenn sie speziell auf Ihr Geschäftsfeld zugeschnitten sind. Auf die Verwendung von Muster-AGB oder gar die Übernahme fremder Geschäftsbedingungen sollten Sie deshalb verzichten. Bei der Erstellung Ihrer individuellen AGB ist Rechtsanwalt Dr. Haidl Ihr Ansprechpartner.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Haidl liegt im Familienrecht. Hier betreut er insbesondere Mandate im Ehescheidungsverfahren und in Scheidungsfolgesachen, im Unterhaltsrecht und in der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung einschließlich Zugewinn.

Seit 1997 ist Rechtsanwalt Dr. Haidl am Landgericht Ingolstadt für den Bereich Zivilrecht und Vertragsgestaltung in der Referendarausbildung tätig, in deren Rahmen er seit 1999 vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum Gastdozenten bestellt ist. Der Jurist ist außerdem Mitautor des im C.H. Beck Verlag erschienen Buchs Die Anwaltsklausur in der Assessorprüfung von Mürbe/Geiger/Haidl, 5. Auflage 2004.

Mitgliedschaften:
- Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.


 

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz

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