Fritz Kroll

Fachgebiete/Charakteristika

Fritz Kroll wurde 1957 in Ingolstadt geboren. Dem Jurastudium an der „Ludwig-Maximilians-Universität München“ folgte das Referendariat ebenfalls in München. Herr Kroll wurde 1985 zur Anwaltschaft zugelassen. Heute ist er vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zwischen 1985 und 1990 war Herr Kroll als selbständiger Anwalt in München tätig. Im Jahr 1990 erfolgte der Eintritt in die Kanzlei Höchstädter & Kollegen in Ingolstadt. Fritz Kroll verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Fritz Kroll ist auf sämtliche Rechtsprobleme spezialisiert, die mit Grundstücken und „Bauen“ verbunden sind. Dies bedeutet für den Mandanten eine umfassende Rechtsberatung von der Ausgestaltung und Verhandlung des Grundstückskaufvertrages über die Schaffung, Durchsetzung und Sicherung des Baurechtes durch Vertretung im Baugenehmigungsverfahren und/oder Bauleitplanverfahren, über die Planung eines Gebäudes bis hin zur Errichtung der Immobilie und ggf. Verkauf derselben. Dies umfasst die Rechtsgebiete des öffentlichen Baurechts, des privaten Baurechts sowie des Architekten-, Bauträger-, Grundstücksrechts und des Vergaberechts.

Die Tätigkeit im öffentlichen Baurecht beinhaltet insbesondere die Beratung und Vertretung von (privaten) Bauherren und Investoren sowie Kommunen bei der Schaffung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht. Davon ist die ggf. gerichtliche Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, aber auch die Entwicklung von Bauland im Bebauungsplanverfahren in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen und/oder Vorhaben- und Erschließungsplänen umfasst.

Im Gegensatz dazu behandelt das private Baurecht (auch Bauwerkvertragsrecht genannt) die rechtlichen Verhältnisse zwischen den am Bau Beteiligten. Als Baubeteiligte gelten die Parteien von zivilrechtlichen Verträgen, z. B. Bauherr (Auftraggeber), Bauunternehmer (Auftragnehmer) und Architekt. Neben den Regelungen im Vertrag dienen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als wesentliche Grundlage des privaten Baurechts. Wesentliche Streitpunkte sind Mängel, Gewährleistung, Bauzeitverzögerung und Vergütungsfragen.

Der Bauträger verkauft neben der Bauleistung auch ein Grundstück bzw. einen Teil davon (Wohnung oder Miteigentumsanteil). Das Bauträgerrecht beinhaltet daher neben Fragen des privaten Baurechts auch Fragen des Grundstückskaufvertrages und spezieller rechtlicher Bindungen (Makler- und Bauträgerverordnung), denen der Bauträger unterliegt.

Die Tätigkeit im Architekten- und Ingenieurrecht umfasst die Beratung und Vertretung bei Vertragsgestaltung und -verhandlung. Dabei ist u. a. der Umfang der geschuldeten Leistungen zu regeln, weiter sind im Rahmen der gesetzlichen Grundlage - der HOAI - zulässige Preisvereinbarungen zu treffen. Schließlich ist zu regeln, in welchem Umfang der Bauherr dem Architekten oder Ingenieur Vollmacht erteilen will, Anordnungen (z. B. Zusatzleistungen) auf der Baustelle zu treffen. Daneben vertritt Herr Rechtsanwalt Kroll Architekten und Bauherren in streitigen Auseinandersetzungen etwa um Honorar- und Haftungsfragen; Streitpunkte sind hier insbesondere Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Fehler in der Bauüberwachung (Überwachungsmängel), Zurückbehaltungsrecht/Herausgabe an/von Planungsunterlangen und Bauakten.

Ferner vertritt Herr Rechtsanwalt Fritz Kroll Unternehmer, öffentliche Auftraggeber und Kommunen bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand (Vergaberecht).

Weiter ist Herr Rechtsanwalt Fritz Kroll auf dem Gebiet des Grundstücksrechtes tätig. Er berät und vertritt Sie bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträgen sowie bei der Geltendmachung von Rechten aus solchen Verträgen.

Neben der Beratung in allen Phasen des Bauens und der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung der entsprechenden Verträge vertritt Herr Rechtsanwalt Kroll seine Mandanten vor den ordentlichen Gerichten und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gelegentlich ist der Jurist auch als Schiedsrichter bei vereinbarten Schiedsgerichtsverfahren tätig. Solche sind in Bausachen oft sinnvoll, da ein solches Verfahren schneller sein kann und zu sachgerechteren Ergebnissen führen kann.

Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Fritz Kroll
Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland

Telefon
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Telefax
+49 (841) 9331214
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Homepage
http://www.hsk-rae.de


 
 

Publikationen

Herr Kroll hat im Beck´schen VOB-Kommentar zur VOB/Teil C die Kommentierung zur DIN 18360 bearbeitet.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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