Roland Keller

Fachgebiete/Charakteristika

Roland Keller wurde 1953 in Schweinfurt geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der „Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg“ und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst in Würzburg, erfolgte 1983 die Zulassung zur Anwaltschaft. Während des Studiums war Herr Keller als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Europarecht an der Universität Würzburg tätig. Roland Keller, der seit 1984 für die Kanzlei Höchstädter & Kollegen arbeitet, verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch und Italienisch. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Versicherungsrecht. Der natürliche Wunsch des Menschen ist es, Risiken, die er sieht, im Vorfeld dahingehend abzusichern, dass wenn ein solches Risiko eintritt, der ihm entstehende Schaden finanziell ausgeglichen wird. Zum Teil ist er verpflichtet, entsprechende Versicherungen abzuschließen. In vielen Bereichen gebietet es auch nur die wirtschaftliche Notwendigkeit bzw. ist es einfach sinnvoll, weil man das persönliche Risiko ausschließen möchte. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist dabei in der Regel erst dann von Relevanz, wenn es zum Streitfall darüber kommt, ob der Versicherer tatsächlich im Schadensfall eintrittspflichtig ist. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber mit dem VVG eine gesetzliche Spezialmaterie erstellt, aus dem sich diese besonderen Rechte und Pflichten ergeben.

Innerhalb des Versicherungsrechts befasst sich Herr Keller hauptsächlich mit dem Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und der Kraftfahrtversicherung.

In der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist häufig die Frage, ab wann der Versicherte berufsunfähig ist. Oft gibt es Probleme und Meinungsverschiedenheiten bei der Prüfung von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen, d.h. in wieweit der Versicherte beim Vertragsschluss gegenüber dem Versicherer wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat und welche Schlüsse hieraus ggfs. zu ziehen oder zu erwarten sind.

Der Versicherte hat einen Unfall und erleidet einen Körperschaden. Als Leistungsfälle kommen die Invaliditätsentschädigung für Dauerschäden, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld, Unfallkrankentagegeld, Bergungskosten oder die Todesfallentschädigung in Betracht. Geleistet wird je nach vertraglicher Vereinbarung. Meinungsverschiedenheiten gibt es oft bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt als auch beim Umfang der Leistung.

Um den Mandanten einen noch hochwertigeren Service in Beratung und gerichtlicher Vertretung bieten zu können, absolvierte Rechtsanwalt Roland Keller den Lehrgang zum „Fachanwalt zum Versicherungsrecht“ erfolgreich.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Keller liegt beim Verkehrsrecht. Der Straßenverkehr umfasst viele Probleme. Jeder Bürger begibt sich täglich in den Straßenverkehr, wobei vielfältige rechtliche Parameter unseren Straßenverkehr regeln. Dies beginnt schon bei der Frage, wer eine Straße wie nutzen darf, geht weiter mit der Fragestellung was passiert, wenn man sich nicht richtig im Straßenverkehr verhält und welche Sanktionen sind dann für den Fehlverhaltenen zu erwarten. Am meisten Probleme gibt es dann, wenn tatsächlich ein Verkehrsunfall eingetreten ist oder aber im Rahmen des Transportes im Straßenverkehr es dort zu Fehlleistungen der Transportleistung gekommen ist.

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang. Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um die Fragestellung Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten etc. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot). Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern bei Vergehen keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten neben Fahrlässigkeit auch bei Vorsatz.

Die schnelle und zuverlässige Bearbeitung von Unfallschäden durch Herrn Rechtsanwalt Keller ist seit langem fester Bestandteil des Leistungsangebotes der Kanzlei Höchstädter und Kollegen. Um diesen weiter verbessern zu können, absolvierte Herr Keller den Lehrgang zum „Fachanwalt zum Verkehrsrecht“ erfolgreich. So schafft er vor allem Zeitvorteile für seine Mandanten, die bares Geld bedeuten.

Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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