Klaus Schwaiger
Fachgebiete/Charakteristika
Klaus Schwaiger, geboren 1948 in Ingolstadt, studierte an der „Universität Regensburg“ Jura. Seine Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er ebenfalls in Regensburg, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Prozessrecht tätig war. Nachdem Herr Schwaiger 6 Jahre lang als Regierungsrat/Oberregierungsrat in der Finanzverwaltung, zuletzt beim Finanzamt Ingolstadt, tätig war, wurde er im Jahr 1983 zur Anwaltschaft zugelassen. Im selben Jahr erfolgte der Eintritt in die Kanzlei Höchstädter & Kollegen in Ingolstadt. Heute ist er vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Schwaiger verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
In der Kanzlei Höchstädter & Kollegen betreut mit Herrn Rechtsanwalt Schwaiger seit dem Jahr 2000 ein „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ Mandate aus diesem Rechtsgebiet. Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen sowie Beratungsbedarf. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Dinge, die es z.B. bei der Einhaltung von Fristen, dem notwendigen Inhalt von Abmahnungen oder der Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen zu beachten gilt.
Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich.
Klaus Schwaiger betreut sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Er berät und begleitet Sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, und bei allen im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses im Betrieb auftauchenden Rechtsproblemen. Darüber hinaus führt er für Sie Verhandlungen im Rahmen eines lnteressenausgleiches und bei der Erstellung von Sozialplänen und berät Sie in allen weiteren betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Schließlich bietet Ihnen Herr Schwaiger Hilfestellungen bei der Klärung von Rechtsfragen an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.
Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Schwaiger bildet das Erbrecht. Als erstem Ingolstädter Rechtsanwalt wurde ihm 2006 die Führung der neu eingeführten Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht“ gestattet. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringenden Erbschaftssteuern nehmen. Das Spannende, aber auch zugleich Anspruchsvolle am Erbrecht sind daher die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge. Stellen Sie frühzeitig die Weichen und lassen Sie sich durch Rechtsanwalt Klaus Schwaiger rechtzeitig beraten. Inhalt und Form eines Testaments oder Erbvertrags sowie die Hinterlegung sollten klar geregelt sein, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Ein weiteres umfangreiches Tätigkeitsgebiet ist die Beratung und Vertretung nach dem Erbfall, so zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Pflichtteil oder Vermächtnis.
Rechtsanwalt Klaus Schwaiger, von 1986 bis 2006 Fachanwalt für Steuerrecht, betreut Sie in allen Fragen rund um das Steuerstrafrecht. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besondern Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungsverfahrens und des Steuerstrafverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B. bei einer Steuerschätzung.
Im Übrigen berät und betreut Rechtsanwalt Klaus Schwaiger seine Mandanten im Bankrecht und im Leasingrecht.
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Steuerrecht e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht im DAV
- Mitglied des Deutschen Forums für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Klaus Schwaiger - Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (841) 93312-0
- Telefax
- +49 (841) 9331214

- Homepage
- www.hsk-rae.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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