Freimut Höchstädter

Fachgebiete/Charakteristika

Freimut Höchstädter wurde 1939 in Ingolstadt geboren. Der seit 1969 für die Kanzlei Höchstädter & Kollegen tätige Jurist studierte an den Universitäten Berlin, München und Würzburg Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften. Daran schlossen sich das Rechtsreferendariat in Ingolstadt, Dachau und München sowie die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1969 an. Herr Höchstädter, der vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt ist, gehört dem Vorstand der größten deutschen Rechtsanwaltskammer in München an.

Seit der zunehmenden Spezialisierung der Kanzlei Höchstädter & Kollegen ist Rechtsanwalt Freimut Höchstädter auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Nach erfolgreicher Qualifikation wurde er als erster Rechtsanwalt in Ingolstadt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die damals neu geschaffene Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Der Bereich Familienrecht umfasst neben der gerichtlichen Tätigkeit auch eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Höchstädter liegt in den Bereichen Ehescheidung, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Vermögensauseinandersetzung im Bereich von Zugewinngemeinschaften und Gütergemeinschaften, Geltendmachung von Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht, Versorgungsausgleich, Klärung von Abstammungen, Vaterschaftsanfechtungen, vertragliche Gestaltungen mit Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Außerdem ist Rechtsanwalt Höchstädter als Testamentsvollstrecker und gerichtlich bestellter Betreuer tätig.

Im Bereich nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist Rechtsanwalt Höchstädter bei der Durchsetzung von Ansprüchen ebenso wie bei der Vorbereitung von vertraglichen Gestaltungen für die Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft tätig. In erster Linie sind hier die vermögensrechtlichen Verbindungen, mietvertragliche Regelungen, die Erteilung gegenseitiger Vollmacht, die Auskunftsrechte bei ärztlichen Behandlungen, erbrechtliche Absicherungen, vertragliche Gestaltung bei Darlehen sowie die Abgrenzung von Gegenständen des Hausrats zu nennen.

Des weiteren ist Rechtsanwalt Höchstädter im Bereich der Abwicklung von Verkehrsunfällen und der Verteidigung von Straßenverkehrsdelikten tätig.

Mitgliedschaften:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
- Örtlicher Syndikusanwalt des ADAC.
- Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München.
- Referent in der anwaltsbezogenen Ausbildung für Rechtsreferendare in München


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Freimut Höchstädter
Kreuzstr. 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (841) 93312-0
Telefax
+49 (841) 9331214
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.hsk-rae.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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