Anja Illmer
Fachgebiete/Charakteristika
Anja Illmer wurde 1967 in Essen geboren und absolvierte nach dem Abitur zunächst eine Lehre als Bankkauffrau. Im Anschluss studierte sie Jura an der Universität in Giessen und legte 1994 erfolgreich ihr 1. Staatsexamen ab. Es folgte der Referendarsdienst in Frankfurt am Main. Anschließend war sie zunächst bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main tätig und dann als Assessorin bei einer mittelständischen Baufirma am Niederrhein. Im Jahre 1999 erhielt Frau Anja Illmer ihre Zulassung zur Rechtsanwältin und ist seither als Rechtsanwältin tätig.
Anja Illmer ist dazu berechtigt die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.
Sie besitzt darüber hinaus gute Englischkenntnisse, sowie Grundkenntnisse im Französischen.
In der Kanzlei Neissner-Ludwig-Illmer bearbeitet Anja Illmer Mandate aus dem Arbeitsrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht und Allgemeinen Privatrecht. Sie berät und vertritt Klienten außerdem auf dem Gebiet des Forderungsinkasso.
Sie bietet als „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ Rechtsberatungen und Prozessvertretungen sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer an. Die Schwerpunkte ihrer Kanzleiarbeit liegen hierbei auf den Themen Begründung Inhalt, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Berufsbildungsverhältnissen, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozess, Abmahnungen, betriebliche Altersversorgung, Sozialversicherungsrecht und Schutz besonderer Personengruppen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Mietrecht regelt wiederum die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter und somit alle Fragen hinsichtlich Kündigung bzw. Kündigungsfrist, Mietvertrag, Mietminderung, Mietanspruch, Mängel, sowie befristete Mietverhältnisse.
Im Straßenverkehrsrecht berät und vertritt Anja Illmer in erster Linie bei Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, wie die Verkehrsunfallregulierung mittels Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wie z.B. das Nichtbeachten von Verkehrszeichen, fallen dagegen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht und werden ebenfalls von Anja Illmer bearbeitet.
Das Allgemeine Privatrecht, welches mit zivilrechtlichen Ansprüchen einhergeht, regelt dagegen beispielsweise Kaufverträge, Darlehensverträge und Bürgschaften.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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