André Neißner
Fachgebiete/Charakteristika
Andre Neissner wurde 1949 in Gießen geboren. Er studierte von 1968 bis 1973 Rechtswissenschaften an der Universität seiner Geburtsstadt und leistete bis 1976 seine Referendariatszeit, ebenfalls in Gießen, ab. Er erhielt im gleichen Jahr die Zulassung zum Rechtsanwalt und 1991 die Zulassung zum Notar.
Darüber hinaus ist er seit 1999 dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.
Er besitzt Grundkenntnisse in Englisch.
In seiner Eigenschaft als Notar ist Andre Neissner für notarielle Beurkundungen in allen Rechtsgebieten, sowie für Vertragsgestaltungen zuständig.
Neben diesen notariellen Aufgaben, berät und vertritt Rechtsanwalt Andre Neissner seine Mandanten in den Gebieten Familienrecht und Verkehrsrecht, wobei er bei Letzterem sich in vor allem auf die Teilgebiete Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafverkehrsrecht beschränkt.
Als „Fachanwalt für Familienrecht“ bearbeitet er in erster Linie die Themenschwerpunkte Scheidung und Scheidungsfolgevereinbarungen. Hierzu sind unter anderem Eheverträge, Testamente, Unterhaltszahlungen, Umgang und Sorgerecht zu nennen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Notar und Rechtsanwalt Andre Neissner liegt beim Verkehrsrecht, genauer gesagt beim Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafverkehrsrecht. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung – hierunter fallen Geschwindigkeitsüberschreitungen, genauso wie das Nichtbeachten von Verkehrzeichen – werden durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt, während
Verstöße, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer der Fall wäre, das Verkehrsstrafrecht betreffen.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein
- Oberhessischer Anwaltsverein
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Familien und Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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André Neißner - Färbgasse 23
35510 Butzbach
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (6033) 6905
- Telefax
- +49 (6033) 68376

Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt und Notar Andre Neissner ist als Beiratsmitglied in diversen Eigentümergemeinschaften tätig.


