Oliver Löhr
Fachgebiete/Charakteristika
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Löhr & Kollegen liegt auf dem Medizinrecht. Zu diesem Rechtsgebiet zählen unter anderem das Arzthaftpflichtrecht, das Arztrecht, Arztwerberecht sowie das Vertragsarztrecht. Ergänzt wird dieser Bereich durch die Tätigkeitsfelder des ärztlichen Gebührenrechts (GOÄ, EBM) sowie des Gesellschaftsrechts (Konzeption von Praxisverträgen und Kooperationsverträgen). Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Löhr & Kollegen liegt im Medizinrecht auf der Beratung und Vertretung von Ärzten und Zahnärzten in allen berufsbezogenen Angelegenheiten, z.B. Kassenzulassungsrecht, Berufsrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungs- und strafrecht, Gebühren- und Abrechnungsfragen. Aber auch Gründung, Kauf, Verkauf und Umwandlung von Unternehmen, Kliniken und Praxen.
Da Verträge die Grundlage von fast allen Rechtsgeschäften sind hat Löhr & Kollegen einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Vertragsrecht. Unter Vertragsrecht versteht man den Teil der Rechtsbeziehungen, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zweier oder mehrerer Vertragsparteien ergeben. Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird. Jedoch sind im BGB verschiedene Vertragstypen vorgesehen, so dass dann, wenn man sich für einen Vertragstyp aufgrund der Bestimmung des Vertragsgegenstandes entscheidet, bestimmte vertragliche Pflichten entstehen. Die maßgeblichen Vertragstypen, welche jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind und darüber hinaus auch in Verhandlungen geändert werden können, sind z.B. der Werk-, der Kauf-, der Dienstvertrag oder der Geschäftsbesorgungs- oder Mietvertrag. Löhr & Kollegen gestaltet und überprüft selbst komplizierte Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen und unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag.
Weiterhin hat Löhr & Kolllegen einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Das Wirtschaftsrecht umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien Berufe betreffen. Es beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutende Rechtsregeln untereinander. Löhr & Kollegen vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise in Fragen der Unternehmensgründung, des Gesellschaftsrechtes, Handelsrechtes, Handelsvertreter-rechtes, Wettbewerbsrechtes, vertragsrechtlicher Fragen, der verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen, wie Gewerberecht, Betriebsanlageverfahren, Arbeitnehmerschutz, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen.
Da sich das Arzthaftungsrecht als ein Unterfall des Medizinrechtes darstellt, ist Löhr & Kollegen auch Experte in diesem Bereich. Die ärztliche Behandlung ist eine hohe Kunst und erfordert das Vertrauen des Patienten. Doch in leider sehr seltenen Fällen erweist sich, dass auch hoch spezialisierte Mediziner nur Menschen sind, denen Fehler unterlaufen können. Ungebrochen zeigt sich die Konjunktur der vor den Zivilgerichten, wie auch bei den Schlichtungsstellen erhobenen Haftpflichtansprüche von Patienten. Dahinter steckt nicht immer eine Schutzbedürftigkeit der Kranken, sondern oftmals auch die mangelnde Bereitschaft, sich mit Schicksalsschlägen abzufinden. Aus diesem Grund vertritt Löhr & Kollegen ausschließlich Mediziner bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von Patienten. Diese können Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Behandlungsfehler durch die Wahl oder die Durchführung der konkreten Behandlungsmethode, Fehler oder Versäumnisse bei der Nachsorge oder aber auch das nicht korrekte Führen der Krankenakte betreffen.
Ebenso ist Löhr & Kollegen Fachmann im Unternehmensrecht, steht gewerblichen Kunden beim Abschluss von Gesellschaftsverträgen, Unternehmenskäufen, Treuhand-, Franchise- und Kaufverträgen und bei der Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen denkbaren ihr Unternehmen betreffenden Verträgen zur Seite und setzt Ansprüche aus diesen Verträgen durch. Weiterhin begleitet Sie Löhr & Kollegen bei Gesellschafterversammlungen, hilft bei wettbewerbsrechtlichen Fragen und führt Vertragsverhandlungen, um optimale Geschäftsergebnisse zu erzielen.
Aufgrund der Zulassung zum Oberlandesgericht Nürnberg ist es möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Oliver Löhr
- Solgerstraße 8
90429 Nürnberg Mitte
Bayern
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Spezialitäten
Löhr & Kollegen kommt es vor allem darauf an, Ärzten eine Rundumberatung zu allen die Mediziner betreffenden Tätigkeitsbereiche anbieten zu können. Löhr & Kollegen vertritt Ärzte sowohl nach Innen als auch nach Außen.
Überdies besitzt Löhr & Kollegen umfassende Kenntnisse in der ärztlichen Vertragsgestaltung und zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit den Heilberufen stehen. Löhr & Kollegen zeichnet sich besonders durch die Fähigkeit aus, genau zuzuhören und somit die Interessen und Wünsche seiner Mandanten sach- und zweckgerichtet umsetzen zu können.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


