Georg Buhlheller

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei von Georg Buhlheller wurde 1969 in Nürnberg gegründet.
1989 zog Georg Buhlheller mit seiner Kanzlei nach Lonnerstadt.

Der Rechtsanwalt selbst vereinbart mit Ihnen Termine nach Absprache.
Georg Buhlheller ist jederzeit für seine Mandantschaft - in Notfällen sowohl tagsüber als auch nachts – erreichbar, zumal die Geschäftsräume seiner Kanzlei in sein Wohnhaus integriert sind.

Herr Georg Buhlheller führt bei Bedarf auch Hausbesuche durch.

Sie finden die Kanzlei am Rande des Steigerwaldes.  Parken können Sie somit direkt vor dem Haus, das unmittelbar an den Wald angrenzt.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Georg Buhlheller
Dompfaffweg 14
91475 Lonnerstadt
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (9193) 8802
Telefax
+49 (9193) 5915
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Georg Buhlheller wurde 1939 in Berlin geboren und ist seit 1969 als Anwalt zugelassen und tätig.

Er studierte nach dem Abitur an der Universität Nürnberg/ Erlangen und absolvierte sein Referendariat sowohl in Nürnberg als auch in Saarbrücken.

Er ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und korrespondiert in Englisch, Französisch und Spanisch.

Rechtsanwalt Georg Buhlheller bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozeßvertretungen in den Gebieten Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht, internationaler Rechtsverkehr und Verkehrsunfallrecht.

Im Vertragsrecht berät und vertritt Herr Buhlheller seine Mandanten hinsichtlich aller gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus einem Vertragsverhältnis ergeben können.
Dies sind zum Beispiel beim Kaufvertrag Streitigkeiten über Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften der gekauften Sache oder beim Werkvertrag Uneinigkeiten über das hergestellte Werk. Das Vertragsrecht erstreckt sich weiterhin auf die Auslegung von anderen Vertragstypen wie Mietverträge, Darlehensverträge, Arbeitsverträge usw. und die damit verbundenen Verpflichtungen und Obliegenheiten der einzelnen Vertragsparteien.

Rechtsanwalt Georg Buhlheller übernimmt auch Mandate, die dem Strafrecht zuzuordnen sind. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Familienrecht. Er berät und vertritt Sie bei der Ehescheidung und damit zusammen hängenden Folgesachen wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht insbesondere der Zugewinnausgleich. Die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im Familienrecht durch Herrn Buhlheller erstreckt sich auch auf die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen und den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger. Georg Buhlheller steht Ihnen auch in Fragen hinsichtlich der Abstammung und Vaterschaftsanfechtung zur Seite.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Georg Buhlheller auf dem Gebiet des internationalen Rechtsverkehrs tätig. Sie können seine Hilfe bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen wie zum Beispiel bei Abschluss und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen in Anspruch nehmen. Hierbei ist bei der Bearbeitung von Mandaten von Vorteil, dass Georg Buhlheller einen Abschluss mit Zertifikat im Europarecht vorweisen kann und schon während der Referendariatszeit bei mehreren Anwälten in Nizza und Paris anwaltlich tätig war. Herr Buhlheller hat Kenntnisse im europäischen Gesellschaftsrecht und hält in Vorträge auf diesem Gebiet bei der europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung “EWIV”.

Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Verkehrsrecht. Hierunter fallen das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Im allgemeinen Verkehrsrecht befaßt sich Georg Buhlheller mit dem Verkehrsunfallrecht, d. h. mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenen Personenschäden. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit Ihnen nicht aus Unkenntnis Ansprüche verloren gehen. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, begleicht die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Georg Buhlheller nimmt in einem solchen Fall sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um die Ansprüche dort geltend zu machen und wird bei einem Streit über die Haftung zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten anfordern.
Auch bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen, wird Herr Buhlheller Sie rechtlich beraten und Ihre Interessen vertreten. Dies ist zum Beispiel bei der Entziehung des Führerscheins, Unfallflucht und Alkohol am Steuer der Fall.
Die Verteidigung durch Herrn Buhlheller im Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst beispielsweise die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder wegen falschen Parkens werden vom Rechtsanwalt überprüft und gegebenenfalls Einspruch dagegen eingelegt.

Der Jurist ist Mitglied im Rechtsausschuss des bayerischen Landessportverbandes in Mittelfranken und war selbst Vorstand des ältesten bayerischen Sportvereins. Er sieht seine besondere Stärke darin seinen Mandanten gut zuhören und sich in ihre Lage hineinversetzen zu können, um die notwendigen Tatsachen und Geschehnisse umfassend zu ermitteln und im Ergebnis eine optimale Interessenvertretung für seine Mandanten zu erreichen. Georg Buhlheller liebt an seinem Beruf die Lust am Streiten im Sinne seines Mandanten, kann sich auf jede Situation einstellen und hat Spaß an der Vielseitigkeit seiner Arbeit.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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