Heide Mantscheff
Kurzprofil
Die Kanzlei „STURMBERG Rechtsanwälte“ ist eine aus der Kanzlei „JSM/Jagenburg Sieber Mantscheff" hervorgegangene Sozietät mit dem know-how einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei. „STURMBERG Rechtsanwälte“ ist spezialisiert auf Lösungen „rund um Bau und Immobilie“. Sie besteht aus heute 5 Anwälten.
„STURMBERG Rechtsanwälte“ befindet sich in Köln–Porz gegenüber der „Mudra – Kaserne“, nahe der Abfahrt der Bundesautobahn A4 „Köln – Poll/Porz“. Mandanten stehen kanzleieigene Parkplätze oder ein guter Anschluß an den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung. Bitte benutzen Sie für die Straßenbahnlinie 7, aus der Innenstadt kommend, die Haltestelle „Westhoven – Kölner Straße“.
Neben 4 weiteren Rechtsanwälten ist im Kölner Büro Rechtsanwältin Heide Mantscheff tätig, die zu den Gründungsmitgliedern der Kanzlei „STURMBERG Rechtsanwälte“ zählt. In den Bürozeiten täglich von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr können mit Frau Mantscheff Beratungstermine vereinbart werden. Dafür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zur Verfügung, da die Kanzlei über eine moderne EDV mit Internetanschluss verfügt.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Heide Mantscheff - Kölner Str. 265
51149 Köln Porz
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2203) 91430
- Telefax
- +49 (2203) 914350

- Homepage
- http://www.sturmberg-anwaelte.de
Fachgebiete/Charakteristika
Heide Mantscheff wurde 1946 in Oldenburg geboren, und hat an den Universitäten in Bochum, Tübingen und Köln studiert. Nach dem Rechtsreferendariat in Köln und der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1975, war Frau Mantscheff von 1975 zunächst in einer renommierten Kölner Kanzlei tätig, bis sie im Jahr 1987 ihre eigene Kanzlei gründete. 1993 schloss sie sich mit den Rechtsanwälten Profes. Jagenburg und Sieber zu der Kanzlei „Jagenburg Sieber Mantscheff“ zusammen. Seit 2008 trägt die Kanzlei den Namen „STURMBERG Rechtsanwälte“. Bis 2001 war sie singulär am Oberlandesgericht Köln zugelassen und übte bis dahin ausschließlich eine zweitinstanzliche Tätigkeit aus, was auch heute noch einen Schwerpunkt ihrer Arbeit darstellt. Seit 2002 ist sie an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie verfügt über fließende Sprachkenntnisse in Englisch und Grundkenntnisse in Französisch. Rechtsanwältin Heide Mantscheff fasziniert an ihrem Beruf der Umgang mit den verschiedensten Menschen und die Möglichkeit, deren Angelegenheiten ordnen zu können – wenn das Gericht es mitmacht. Insbesondere Baustellen ziehen sie seit Kindheit an.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Mantscheff liegt beim privaten Baurecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherren (Auftraggeber) und Unternehmer, oder Bauherren und Architekten und Ingenieuren oder Unternehmer und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte liegen regelmäßig in Abrechnungsfragen oder in Mängeln des erstellten Bauwerks. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Unternehmer/Handwerker die übliche Vergütung verlangen, deren Höhe oft sehr streitig ist. Auch Fachleute kommen dabei durchaus zu verschiedenen Ergebnissen. Schwierig sind weiterhin Preisänderungen infolge von Planänderungen nach Abschluß des Vertrages. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann der Unternehmer den Mangel nicht beseitigen oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten der Mangel beseitigt werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Ob ein Mangel vorliegt, wie er beseitigt werden kann, ob und in welcher Höhe Geldansprüche bestehen und wie sie sich zur Zahlung des Werklohnes verhalten. Im privaten Baurecht finden Sie in Rechtsanwältin Mantscheff eine qualifizierte Ansprechpartnerin, da sie sich durch ihre da sie sich durch ihre langjährige Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet zusätzlich ein erhebliches Wissen auf dem Gebiet der Bautechnik angeeignet hat. Infolge dessen ist sie als Mitglied des Sachverständigenausschusses der IHK Köln mit der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen befasst und hält regelmäßig Kurse für Sachverständige im Baurecht, im Rahmen von Lehrgängen des Instituts für Sachverständigenwesen bzw. des Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik.
Rechtsanwältin Heide Mantscheff betreut seit Jahren Architekten bzw. Architektengemeinschaften bei ihren Rechtsfragen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Durchsetzung offener Honorarforderungen. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten oft ungeahnten Problemen gegenüber. Hier erfolgt die Beratung auf der Grundlage des Preisrechts der HOAI und der §§ 648,
648 a BGB zur Absicherung der Honoraransprüche. Auch bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist Frau Mantscheff auf Seiten von Architekten tätig oder auf der Seite von Bauherren zur Durchsetzung solcher Ansprüche.
Das Immobilienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwältin Heide Mantscheff dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau Mantscheff verfügt auch hier über weit reichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Finanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Im Erbrecht berät Frau Mantscheff kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Grundstücksbewertungen nach Bewertungsgesetz, die Gestaltung von Schenkungsverträgen, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Die von Rechtsanwältin Heide Mantscheff beherrschte Kommunikationstechnik des Mediationsverfahrens ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- bzw. Streitschlichtungsverfahren, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, daß die Konfliktparteien mit Hilfe des Mediators eine für sie individuelle und interessengerechte Lösung finden, die dann in einem Vertrag festgehalten werden kann und regelmäßig die weitere Zusammenarbeit ermöglicht. Die Vorteile liegen in der Möglichkeit der Parteien, den Konflikt kooperativ zu lösen und dadurch inhaltlich und zwischenmenschlich zu gewinnen.
Mitgliedschaften:
- Mitglied des Sachverständigenausschusses der IHK Köln
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Kölner Juristischen Gesellschaft
Im Übrigen ist Rechtsanwältin Heide Mantscheff seit Dezember 2002 als Rechnungsvorstand vom „Komitee Kap Anamur deutsche Notärzte e.V.“ tätig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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