Sabine Horner-Göbel
Fachgebiete/Charakteristika
Sabine Horner-Göbl studierte von 1990 bis 1996 an der Universität in Saarbrücken Jura und leistete im Anschluss bis 1998 ihre Referendariatszeit – ebenfalls in Saarbrücken – ab. Im Jahre 1999 erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwältin.
An der Universität des Saarlandes war sie lange Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts und des Arbeitsrechts tätig.
Sie besitzt gute Kenntnisse im Englischen und im Französischen.
Rechtsanwältin Sabine Horner-Göbl bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Insolvenzrecht, Strafrecht und Familienrecht an.
Im Insolvenzrecht – dies stellt den Themenschwerpunkt von Sabine Horner-Göbl dar – werden Klienten beraten und vertreten, wenn es um die Themen Insolvenzverwaltung und außergerichtliche Schuldenregulierung geht.
Vertreten werden hierbei auch Unternehmen, wobei die Abwendung der drohenden Insolvenz oder – soweit es unvermeidbar ist – die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrages Ziel der Tätigkeit ist. Eine enge Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler stellt sicher, daß notwendige und unumgängliche Verwertungen von Grundstücken und Gebäuden durch freihändigen Verkauf auch Erlöse mit sich bringen, die u. U. sicherstellen, daß ein Liquiditätsengpass nicht automatisch die Insolvenz zur Folge hat.
Im Strafrecht befasst sich die Rechtsanwältin in erster Linie mit Wirtschaftsstrafsachen und auf Grund ihres Tätigkeitsschwerpunktes naturgemäß mit Vorwürfen der Konkursverschleppung bzw. Verstößen gegen die Insolvenzordnung. Hierbei ist natürlich das angestrebte Ziel die Vermeidung von Vorstrafen, da oftmals im Falle einer Verurteilung eine weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens dann nicht mehr möglich ist.
Jedoch auch andere Delikte, die mit z.B. Körperverletzung oder mit dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) einhergehen, werden von Sabine Horner-Göbl bearbeitet.
Das Familienrecht regelt dagegen Rechtstreitigkeiten im Falle von Ehescheidung und Folgesachen, worunter die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, der Kindesunterhalt, der Unterhalt des Ehegatten, Zugewinnausgleich etc. zu verstehen sind. Hierbei lassen sich Beratungen im Allgemeinen auch per E – Mail durchführen, wodurch die persönliche Präsenz nicht immer von Nöten ist.
Natürlich sind leider oftmals im Rahmen von Vertretungen im Familienrecht das Vorgehen gegen Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz Teil der anwaltlichen Tätigkeit, wobei schnelles und effektives Handeln gegenüber dem gewaltbereiten Gegenüber oberste Maxime der Tätigkeit der Rechtsanwältin ist.
Auf Grund ihrer persönlichen Einstellung zu ihrem Beruf vertritt Frau Rechtsanwältin Horner – Göbl die Auffassung, daß durch umfassende Beratung der eigenen Mandanten und dem Wunsch nach einvernehmlichen Lösungen mit dem prozessualen Gegner die wirtschaftlichen und persönlichen Verluste für die „frühere Familie“ so gering wie möglich gehalten werden sollten, was üblicherweise auch dem Kindeswohl entspricht. Lässt sich allerdings eine solche Lösung nicht gemeinsam erarbeiten, bedingt die fachliche Qualifikation der Rechtsanwältin Horner – Göbl gute Aussicht, einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegensehen zu können.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein
- British Roadster Club Saar
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Sabine Horner-Göbel
- Hauptstraße 102
66128 Saarbrücken
Saarland
Deutschland
- Telefon
- +49 (681) 70106
- Telefax
- +49 (681) 703676

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