Reinhard Grünwald

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Grünwald wurde 1961 geboren und absolvierte sein Studium an der Universität in München. Nach seinem Referendariat in Augsburg begann er gleich seine Tätigkeit in der Kanzlei von Dr. Merkel. 1992 erlangte er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Eine Konversation auf Englisch stellt für Rechtsanwalt Grünwald kein Problem dar.

An seinem Beruf liebt er die Möglichkeit, die Interessen anderer wahrzunehmen und sich, wenn er von der Sache überzeugt ist, voll hinter sie zu stellen. Ist dies nicht der Fall, so scheut er nicht davor zurück, seinen Klienten dies zu sagen, da Offenheit und Vertrauen für ihn die Basis eines Mandatsverhältnisses ist.
Die meisten von ihm bearbeiteten Fälle bewegen sich im Wohnungs- und Gewerbemietrecht, jedoch vertritt er auch die Chefärzte eines Klinikums. Im Mietrecht beschäftigt er sich mit allen Aspekten des Mietrechtes, wobei es unerheblich ist, ob es im aktuellen Fall um Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Wohnungsmängel o. ä. geht: Herr Grünwald vertritt Sie gern. Auch bei Wohnungsräumungen, Entwerfen von Mietverträgen im Gewerbemietrecht, Mietminderung und Zahlungsverzug kann Herr Grünwald Sie kompetent beraten.

Zudem ist er auch noch im Verkehrsrecht bewandert und hilft Ihnen gerne, sollten sich Probleme bei einem Unfall ergeben, jedoch verweist er Sie bei Strafrechtsangelegenheiten eher an einen Kollegen.
Sein Studium umfasste auch den Maschinenbau, welchem er sich vier Semester widmete, woher auch sein gutes technisches Wissen rührt. So kann er, besonders im Verkehrsrecht, gut einschätzen, welche Glaubwürdigkeit die Schilderungen der Gegenpartei vor Gericht haben werden.

Herr Grünwald hat sich durch die Zusammenarbeit mit Ärzten und in seiner Freizeit ein medizinisches Grundwissen angeeignet, welches ihm oft hilft,  einzuschätzen, ob es sich bei einem Fall um einen rechtlich relevanten Kunstfehler oder Behandlungsfehler handelt. Für das Studium der einschlägigen Krankenakten nimmt er sich besonders Zeit, da hier gerade Details entscheidend für den Ausgang der Verhandlungen  sein können.

Größten Wert legt er dabei stets auf die Wirtschaftlichkeit seiner Tätigkeit im Hinblick auf seine Mandanten.


 

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Reinhard Grünwald
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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