Thomas W. Balken
Kurzprofil
Nach Abschluss von Jurastudium und Referendariat in Augsburg war Herr Balken ab 1987 in Gemeinschaft mit mehreren Anwälten als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1993 die bestehende Kanzlei gründete.
Rechtsanwalt Balken berät und vertritt, außergerichtlich sowie gerichtlich, private und geschäftliche Mandanten. Im Vordergrund steht für ihn die persönliche Beziehung zu seinen Mandanten, vorallem ausreichend Zeit für deren Belange zu haben. Zeit ist bei ihm nicht Geld, sondern das, was er für den Mandanten braucht; diese Zeit nimmt er sich. Weiteres Wesensmerkmal seiner Tätigkeit ist die sehr schnelle und gründliche Bearbeitung der ihm übertragenen Sachen.
Sie finden das Büro in der Augsburger Innenstadt ungefähr auf halbem Wege zwischen Stadttheater und dem Plärrergelände. Durch diese zentrale Lage können Sie Herrn Balken sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahnhaltestelle "Klinkertor" der Linie 4 direkt vor dem Kanzleigebäude) erreichen; im übrigen stehen öffentliche Parkplätze im Umfeld der Kanzlei zur Verfügung.
Die Kanzlei ist montags - freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) geöffnet; innerhalb dieser Zeit steht das Sekretariat auch zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine, erforderlichenfalls auch außerhalb dieser Zeiten und auch bei Ihnen zu vereinbaren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Thomas W. Balken - Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (821) 4206314
- Telefax
- +49 (821) 3198985

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-balken.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Balken betrachtet die Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht nur als Beruf, sondern auch als Berufung. Dies prägt seine Arbeit ebenso wie sein starkes Gerechtigkeitsempfinden. Ziel der Tätigkeit ist es, Ihnen schnell und effektiv zu Ihrem Recht zu verhelfen, hierbei Unnötiges und Kostentreibendes zu unterlassen, Ihnen beschreitbare, erfolgversprechende Wege aufzuweisen und: Sie auch, falls notwendig, von unsinnigen Schritten abzuhalten.
Für Herrn Balken sind dabei persönliche Beziehungen zu Ihnen und individuelles Eingehen auf Ihre Probleme ohne Zeitdruck ganz besonders wichtig, um Ihren Wünschen und Zielen besser gerecht zu werden. Deshalb hat er sich bewusst für eine Tätigkeit als Einzelanwalt entschieden, nachdem er Erfahrungen in einer "Großkanzlei" und einer Zweier-Kanzlei sammeln konnte, wobei ihm scheint, er könne in solchen Konstellationen den insbesondere zeitlichen Bedürfnissen des Mandanten und dessen Anforderungen an schnelle Erledigung nicht ausreichend Rechnung tragen. Auch erschien ihm dort die Beziehung zum Mandanten zu wenig persönlich, wohl bedingt durch den wirtschaftlichen Druck in größeren Kanzleien mit kostenintensivem Apparat und damit einhergehend nicht ausreichender Zeit für die Bearbeitung des einzelnen Mandats.
Heute kann Herr Balken sagen, dass die kurzen Wege und die geringen Reibungsverluste mangels erheblichen Verwaltungsaufwandes -so kennt auch die Assistentin in der Regel Mandant und Mandat- zu deutlich schnellerer Bearbeitung und größerer Zufriedenheit des Mandanten führen.
Dank seiner Kompetenz und seines umfangreichen Wissens sowie des Eingehens ohne Zeitdruck auf Wünsche und Bedürfnisse seiner Mandanten ist es Herrn Balken gelungen, zu vielen seiner Mandanten ein langjähriges Vertrauensverhältnis aufzubauen, so dass sich über die Jahre ein ansehnlicher Stamm zufriedener Mandanten entwickelt hat.
Damit den Mandanten bei allen Rechtsfragen kompetent geholfen werden kann, besteht eine netzwerkähnliche Zusammenarbeit mit befreundeten Kollegen, die durch ihr Fachwissen alle Rechtsgebiete abdecken.
Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Balken sind das Arbeitsrecht und das Ehe- und Familienrecht, weiter das Straßenverkehrsrecht:
Auf dem Gebiet "Arbeitsrecht" berät und vertritt er Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören Begründung, Abwicklung und ggf. Änderung sowie -schwerpunktmäßig- Kündigung / Aufhebung von Arbeitsverhältnissen einschließlich der Gestaltung in diesem Zusammenhang zu schließender Verträge sowie der Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, zudem die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen - z.B. Lohn/Gehalt, Entgelt, Urlaub, Zeugnis - sowie die Beratung und Prozessvertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Im Übrigen ist Herr Balken nebenberuflich als Dozent für Arbeitsrecht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Augsburg tätig.
Seine Tätigkeit im "Ehe- und Familienrecht" umfasst alle denkbaren familienrechtlichen Probleme. Fragen des Unterhalts für Ehegatten und Kinder im Falle von Trennung und Scheidung, der Ehescheidung, des Güterrechts (insb. Zugewinnausgleich), des Versorgungsausgleichs sowie der elterlichen Sorge für Kinder und Umgangsrecht stehen im Vordergrund. Aber auch die Inanspruchnahme für den Unterhalt betagter Eltern kann Anlass zu rechtlicher Beratung und Vertretung geben. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung einschließlich der Gestaltung von Ehevertrag, Getrenntlebensvereinbarung und Scheidungsvereinbarung sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Scheidungsverfahren und Rechtsstreiten über Unterhalt und Güterrecht. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.
Im "Straßenverkehrsrecht" bearbeitet Herr Balken sämtliche Probleme, seien es zivilrechtliche, insbesondere die -beschleunigte- Regulierung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen (hier besonders zu erwähnen die Abwehr der Praxis von Versicherungen, unzulässige Abzüge vorzunehmen, oder nicht notwendige Belege/Beweise zu fordern), seien es Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheide) oder Straftaten (wie bspw. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.). Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Strafrecht und Verkehrsrecht hat, wird durch Rechtsanwalt Balken kompetent beraten und betreut.
Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Balken sind daneben das Miet- und Pachtrecht und das Wettbewerbsrecht:
Herr Balken vertritt Mieter und Vermieter im "Miet- und Pachtrecht" in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten, hier insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit Zahlungsverzug, Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen, für Wohnraum wie Geschäftsraum.
Als Ergänzung zur täglichen Kanzleiarbeit im Bereich Miet- und Pachtrecht ist Herr Balken Kreisvorsitzender des „Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbands“ und juristischer Berater der Mitglieder in allen Grundstücksfragen, hier auch speziell in Wohnungseigentumsfragen.
Des Weiteren betreut Herr Balken Mandate aus dem "Wettbewerbsrecht". Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Rechtsanwalt Balken hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen – von der Abmahnung eines Konkurrenten über die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen bis hin zur Abwehr unberechtigter wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, bspw. unberechtigter Abmahnungen.
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