Rainer Butterbach

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Rainer Butterbach gründete seine Kanzlei im Jahr 1995, nachdem er zuvor als angestellter Rechtsanwalt in Wiesbaden tätig war. Heute arbeitet er in Bürogemeinschaft mit drei weiteren Kollegen zusammen, die im selben Gebäude ansässig sind. Die Büros der Kanzlei Butterbach sind zentral am St. Johanner Markt in der Saarbrücker Innenstadt gelegen. Dadurch besteht ein guter Anschluss an Bus und Stadtbahn. Parkplätze finden Sie in der ca. 1 Gehminute entfernten Tiefgarage am Theater.

Die Bürozeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sodann von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. In diesen Zeiten vereinbart das Sekretariat oder Herr Butterbach selbst gerne individuelle Beratungstermine mit Ihnen, die nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten liegen können. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen nicht möglich sein, kann mit Herrn Butterbach bei Bedarf auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Eine moderne EDV mit Internetzugang ist vorhanden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rainer Butterbach
St. Johanner Markt 27 - 29
66111 Saarbrücken
Saarland
Deutschland

Telefon
+49 (681) 37058
Telefax
+49 (681) 37059
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-butterbach.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rainer Butterbach wurde 1956 in Völklingen / Saar geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der „Universität des Saarlandes“ in Saarbrücken folgte das Rechtsreferendariat ebenfalls in Saarbrücken. Herr Butterbach wurde Ende 1988 zur Anwaltschaft zugelassen. Er korrespondiert bei Bedarf in fließendem Französisch und verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Rechtsanwalt Butterbach ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Ein Schwerpunkt des Juristen liegt beim privaten Baurecht. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Butterbach steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker andererseits hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr er von Rechtsanwalt Butterbach unterstützt wird.

Thematisch mit dem privaten Baurecht verbunden ist das Immobilienrecht. Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit dem Erwerb und der Veräußerung einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken, z.B. Altlasten, verborgene / verschwiegene Mängel, etc., aber auch steuerliche Fragen und Fragen der Finanzierung. Herr Butterbach verfügt über die Eigenschaft, Sachzusammenhänge rasch zu erfassen. Hierdurch wird die in jeder Hinsicht fachkundige Bearbeitung Ihres immobilienrechtlichen Mandats gewährleistet. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt prüfen.

Die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Butterbach im Bereich Erbrecht umfasst u.a. folgende Punkte: Erstellung  von Einzel-oder Ehegattentestamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Beratung vor und nach dem Erbfall, rechtlicher Beistand bei Erbauseinandersetzungen, anwaltliche Tätigkeit vor Gericht, Vertretung bei Teilungsversteigerungen, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Anfechtung von Testamenten. Als Vertragsanwalt der „Grauen Panter – Stiftung“ hält Herr Butterbach regelmäßig Vorträge zum Erbrecht und zum Betreuungsrecht und ist hierdurch mit erbrechtlichen Fragestellungen bestens vertraut.

Der Reiz seines Berufs liegt für den Juristen in der Abwechslung, die jegliche Routine ausschließt. Zudem schätzt er den täglichen Kontakt zu vielen unterschiedlichen Menschen.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Rainer Butterbach ist Spezialist auf dem Gebiet Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht ist hauptsächlich Vertragsrecht. Eine Versicherung wird als Vertrag zwischen den am Versicherungsvertrag Beteiligten abgeschlossen. Ob Sie nach einem Verkehrsunfall Regulierungshilfe benötigen, aus privater oder betrieblicher Haftpflichtversicherung Ansprüche geltend machen oder Ihre Reiserücktrittsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung nicht zahlen will, Rechtsanwalt Rainer Butterbach steht Ihnen mit Rat und Tat kompetent zur Seite.

Auch mit Verfahren im Schadensersatzrecht ist Rechtsanwalt Butterbach bestens vertraut. So macht er Schadensersatzansprüche zum Beispiel bei Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten, bei einer Beschädigung von Eigentum oder bei Vertragsverletzungen für Sie geltend. In seiner Eigenschaft als Vertragsanwalt von „Eurotax – Schwacke“ besucht Herr Butterbach regelmäßig Lehrgänge zum Schadensregulierungsrecht und Kfz-Recht.